Das Anwaltshonorar richtet sich ja nach dem Streitwert.
Wie sieht das nun aus, wenn es zuerst gar keinen Streitwert gibt?
Zum Beispiel: eine Mutter bittet den Anwalt ihrem Ex mitzuteilen, das der Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes für das Kind ausgelaufen ist (Kind wurde 12) und ihn zufragen, wie er sich das mit der Unterhaltszahlung denkt.
Nach diesem Schreiben an den Vater, ruft dieser den RA an um zu fragen wie das ohne Gericht geregelt werden kann.
Der Ra rät dem Vater beim Jugendamt eine Unterhaltsurkunde erstellen zulassen.
Von dem Telefonat erfährt die Mutter aus einer Kurzmitteilung, danach erhält sie nur noch einen Brief vom RA mit der Unterhaltsurkunde.
Ist es in diesem Beispiel gerechtfertigt, wenn der Anwalt nun in seiner Rechnung als Streitwert den festgesetzten Unterhalt für ein ganzes Jahr ansetzt?
Zusätzlich berechnet er auch eine Pauschale für Post und Telekommunikation.
Das Anwaltshonorar richtet sich ja nach dem Streitwert.
In den Fällen, in denen das Gesetz es so vorsieht, ist das so.
Wie sieht das nun aus, wenn es zuerst gar keinen Streitwert
gibt?
Den gibt es, der ist allenfalls unbekannt und muss ermittelt werden.
Zum Beispiel: …
Ist es in diesem Beispiel gerechtfertigt, wenn der Anwalt nun
in seiner Rechnung als Streitwert den festgesetzten Unterhalt
für ein ganzes Jahr ansetzt?
Ja, § 42 Abs. 1 GKG.
Zusätzlich berechnet er auch eine Pauschale für Post und
Telekommunikation.
Da erhält also der Anwalt 1,5 Monats-Unterhaltsbeträge als
Honorar für 10min Gespräch und 2 Briefe?
Weiß nicht, kann sein. Was ich aber aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ist, dass Anwälte bei kleineren Gegenstandswerten auch mal für weitaus mehr Arbeit nicht mehr als EUR 32,50 verlangen dürfen. So ist das System, irgendeine Regelung muss es ja geben. Man kann natürlich auch vor der Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung treffen.
Und was ist wenn die Mutter gar keine Unterhaltzahlung
gekriegt hat?
Dafür hat sie ja die Urkunde, aus der kann sie jetzt vollstrecken. Und das Geld für den Anwalt müsste sie eigentlich auch von dem Mann erstattet verlangen dürfen.
Tja aus der Unterhaltsurkunde vollstrecken wäre toll, aber dann zahlt sie ja auch noch die Kosten des Gerichtsvollziehers, da der werte Erzeuger der sich nicht selber um den Unterhalt für sein Kind kümmert,
ja bestimmt nicht arbeiten geht und von Vater Staat lebt.
Also nichts mit Geld und die Kosten noch oben drauf !!!
Aber gleich noch eine Frage: Wie lange könnte man aus diesen Unterhaltsurkunden vollstrecken?
Also nichts mit Geld und die Kosten noch oben drauf !!!
Ja sorry, aber glaubst Du denn, man kann zum Anwalt gehen, sagt: „Hallo Anwalt, ich will 10.000 Euro haben“, und dann geht der Anwalt kurz an seinen Wandtresor und gibt einem das Geld? Oder er stellt den Mann netterweise als Laufboten ein und gibt das Gehalt an die Frau? Manche Menschen zahlen halt erst, wenn sie dazu gezwungen werden, dafür gibt es die Zwangsvollstreckung, für die man aber einen Titel benötigt, und wie man den kriegt, das wissen die Anwälte.
Aber gleich noch eine Frage: Wie lange könnte man aus diesen
Unterhaltsurkunden vollstrecken?
Kleiner Tip:
Bevor man in solchen Angelenheiten den Anwalt ggf. kostenintensiv beauftragt sollte mann mal über § 1712 BGB nachdenken. Es soll auch vorkommen das auch dort qualifizierte Leute sitzen.
Jetzt hab ich mich zwar wieder unbeliebt bei der Anwaltschaft gemacht, aber das mache ich täglich ohnehin etliche Male…