Ich bin auf der Suche nach einer 1-Zimmer Wohnung, weiß aber nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
Hallo Bambina
Als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 45 m². Diese erhöht sich um jede weitere im Bedarfshaushalt lebende Person um 15 m², wobei Säuglinge nicht als „Person“ gelten.
Achte darauf, dass du die 45 Waudratmeter NICHT überschreitest - das gibt sonst unnötigen Ärger, weil man a) dann nur den Mietbetrag bis zu 45 m² und du den Rest selbst begleichen musst. Und mit der Abrechnung der Nebenkosten wird es dann ganz eklig! Da könnte es sein, dass du gehörig drauf zahlen musst!
Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert (weil die ja total unterschiedlich sind - und eine Abrechnung für die AfA nach m² einfach leichter ist) und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten/Mietspiegel. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region dem einer städtischen Region gleich setzen.
Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter (derzeit) und bei einer städtischen Region (Großstadt! München sogar noch mehr) z.B. 13,50 Euro ausgehen.
Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Kommune (Rathaus) erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den ortsüblichen Mietpreisen und den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes zur Antragstellung auf Wohngeld und können eine verbindliche Auskunft geben.
Viel Glück bei der Wohnungssuche!
Ich bin auf der Suche nach einer 1-Zimmer Wohnung, weiß aber
nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt
diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
Hallo,
Nur eine Frage:
Warst du schon auf der arge die für dich zuständig ist? Die wissen wie hoch die Miete sein darf.
Bei uns sind es 270,-€ warm incl. NK. Die genaue Aufteilung: 190,-€ Miete, 40,-€ Heizung, 40,-€ NK.
Gruß
Herbert
Ich bin auf der Suche nach einer 1-Zimmer Wohnung, weiß aber
nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt
diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
Hallo Bambina,
es kommt darauf an, ob Du schon ALGII beziehst oder nicht. Bei Umzug in eine teurere Wohnung als die aktuelle zahlt die Arge weiterhin nur den gewohnten Betrag.
Ansonsten schau mal hier in das Merkblatt SGBII:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Es stehen Dir ca. bis zu 45 qm als Einzelperson zu. Was den Mietpreis betrifft, so wird individuell entschieden.
Laß Dich auf Deiner Arge beraten.
Hoffe, ich konnte trotzdem ein wenig weiterhelfen.
Ich bin auf der Suche nach einer 1-Zimmer Wohnung, weiß aber
nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt
diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
am besten bei der zuständigen arge nachfragen, da es regional sehr unterschiedlich ist.es kommt auf den allgemeinen mietspiegel an.die arge gibt da sicher auskunft.
Hallo,
das kommt immer darauf an in welcher Stadt man wohnt. Einem Hartz IV oder Sozialhilfeempfänger in München wird sicher eine Wohnung mit höheren qm - Preis zugesprochen, wie einem anderen Hartz IV - Empfänger z. B. aus Erfurt. Das gleiche gilt für Sachsen. Ein Dresdner wird sicher auch einen höheren qm - Kaltmietenpreis erhalten wie beispielsweise jemand der in Pirna, Freiberg oder Hoyerswerda wohnt.
Von daher würde ich entweder mal beim Amt für Wohnungswesen nach dem festgesetzten qm - Preis für (Sozial)Wohnungen fragen. Auch die ARGE kann eine Antwort geben. Anderseits kann man auf der Homepage seiner Stadt bzw. Wohnungsbehörde oder über google.de so manche Information bekommen.
Ich weiß auf jeden Fall, dass die Wohnung bei einem Alleinstehenden nicht größer wie 50 qm sein darf. Sofern die Wohnung größer ist und der qm - Kaltmietenpreis aber günstiger (sowas gibt es aber sehr selten) wie der vorgegebene Kaltmietenpreis, so wird es meistens trotzdem akzeptiert. Selbiges gilt natürlich auch andersherum, wenn z. B. die qm weniger und dafür der qm - Preis geringfügig teurer ist.
In Mönchengladbach z. B. gilt 5,11 Euro / qm als Kaltmiete. Das Amt rechnet dann also qm * 5,11 Euro = zustehender Betrag für die Kaltmiete zzgl. anteilig die Nebenkosten.
Es empfiehlet sich nachdem man mehrere Wohnungen im passenden Preisrahmen gefunden hat vor dem unterzeichnen des Mietvertrages mit dem Amt Rücksprache zu halten bzw. eine Bestätigung zur Kostenübernahme geben zu lassen.
Hallo, sogenau kann ich dir das auch nicht Beantworten, weil soviel ich was und mir mal gesagt würde das es im jeden Bundesland anders ist also müsstest du dich bei der Arge erkündigen. Sorry das ich dir nicht weiter helfen könnte.
Ich bin auf der Suche nach einer 1-Zimmer Wohnung, weiß aber
nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt
diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
Also was bei dir in der Gegend bezahlt wird kann ich dir leider nicht sagen.
Hier bei uns liegt es für alleinstehende bei 310,00 €uro bei 45-50m².
Du kannst aber bei euch beim Landkreis nachfragen, die geben dir auskunpft oder schau doch mal im Netz nach da müsstest du das auch finden.Wünsch dir viel Erfolg. Gruss
Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da die Mieten von Region zu Region und Stadt unterschiedlich sind. Dies müsste man bei der zuständigen ARGE / dem zuständigen Jobcenter erfragen.
Sorry, dass ich dazu nicht mehr antworten kann.
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nicht, wie hoch die Miete sein darf, damit mir das Sozialamt
diese Wohnung bezahlt. Kann mir jemand helfen?
Hallo,
schaue im Internet bei Wohngeld nach, dort bekommt man für das jeweilige Bundesland eine Tabelle für die Höhe der Miete und Größe der Wohnung benanng