Wie hoch darf die Untermiete sein?

Hallo, als alleinerziehende Mutter mit hartz4,die älteste Tochter ausgezogen und das Amt sagt,sie soll Umziehen.ein bekannter, der eine komplette oberwhg. Untervermieten kann,bietet dies an.Die sache ist die,er hat keine Ahnung wieviel er an Miete von ihr nehmen kann.Also seine Whg ist unten und die ganze oberwhg steht leer.Doch er zahlt für alles zusammen 280,- Euro kalt miete. Wäre schön wenn das vieleicht jemand weiß,was er an Miete nehmen kann.Vielen dank für eure antworten,Liebe grüße Sabine

Hmmm naja mit gutem Willen ist das FAQ1129 konform. :wink:

Soweit ich weiß, bezahlt das Amt garnicht für einen Untermietvertrag, aber warten wir mal lieber auf die Experten.

Gruß

Hallo Sabine!

Ich hatte schon 2x einen Hartz IV Empfänger als Untermieter (mit Untermietvertrag).
Bis zu welcher Höhe das Amt die Kosten übernimmt, kann ich Dir nicht beantworten.
Da müsstest Du Dich mal beim Amt schlau machen.

Grüße, die hamstermaus