Wie hoch darf eine Bearbeitungsgebühr bei Autovermietern sein?

Hallo liebe Community und Experten.

Ich habe mit einem Mietwagen(Transporter) ein Schaden an einen anderen parkenden KFZ verursacht.
Habe dies polizeilich und dem Vermieter gemeldet. Am Mietwagen ist kein Schaden entstanden.
Am Telefon teilte mir der Mitarbeiter der Autovermietung mit, dass eine kleine Bearbeitungsgebühr für den Haftpflichtschaden auf mich zukommt.
Heute, nach 4 Monaten, bekomme ich eine Rechnung über 250,-€, gemäß AGB.
Habe erstmal Widerspruch eingelegt und finde nichts in den AGB’s über diese Summe.
Im Vertrag, den ich vor Ort unterschreiben musste steht im Kleingedruckten, dass bei Schaden an einem anderen KFZ eine Bearbeitungsgebühr von 250,-€ fällig wird. Hatte ich vor Ort nicht genau gelesen, und unterschreiben muss man, sonst bekommt man den Mietwagen nicht.
Ich finde diese Summe deutlich überzogen. 30,-€ oder so hätte ich gar keine Probleme mit.
Hätte ich vorher diesen Preis den AGB’s entnehmen können, hätte ich vermutlich eine andere Autovermietung gewählt.

Habe ich eine Chance den geforderten Betrag zu reduzieren?
Ist diese Summe in der Höhe rechtsmäßig? (Mietpreis für den Wagen war knapp 80,-€)

Vielen Dank für eure Tipps und Anregungen.

Wie lang ist dieses Kleingedruckte im Vertrag denn, den du unterschrieben hast?

Generell wurdest du ja vorher über diesen Punkt informiert. Steht ja im Vertrag, den du unterschrieben hast.
Könnte man andersherum eventuell als Wucher interpretieren und wäre damit nicht haltbar.

Gang zum Anwalt sollte hier mMn angetreten werden.

Hi,

du widersprichst dir selbst.

Du hättest den Preis entnehmen können, es stand in dem Vertrag, den du unterschrieben hast.

Ob dir ein Anwat helfen kann, weiß ich nicht, aber ohne Anwalt kommst du ziemlich sicher da nicht raus.

Gruß
Christa

Hallo,

Das sind - wenn man 50,- € als Stundensatz nimmt - fünf Arbeitsstunden. Ist das als pauschaler Ansatz plausibel? (Bei 80,- € wären es „nur“ drei Stunden.)

Das wäre noch nicht einmal der Gegenwert von einer Arbeitsstunde. (Lohn und Lohnnebenkosten.) Das erscheint mir zu wenig.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

zunächst gilt mal, dass nicht alles, was in AGB geregelt ist, auch anwendbar ist.
Regelmäßig kippen Gerichte AGB-Klauseln, wenn diese jemanden übervorteilen oder überraschende Regeln darstellen.

In deinem Fall wurde eine Bearbeitungspauschale vereinbart, deren Höhe ich mir vom Vermieter mal erlären lassen würde. Ich halte diesen Betrag für ziemlich hoch.
Bevor man jetzt mit dem Anwalt daher kommt, würde ich den Vermieter direkt anschreiben und um Erläuterung bitten. 30€ würde ich dabei nicht anbieten - denn das erscheint mir als zu wenig.
Der Vermieter HAT ja Aufwand und Kosten gehabt, auch wenn das eigene Fahrzeug nicht beschädigt wurde

Mit dem Mietpreis hat es nun gar nichts zu tun.
Wenn Du einen Kaskoschaden angerichtet hättest, dann müsstest du doch bei fehlender Versicherung alles bezahlen oder mit VS einen Selbstbehalt.
Dann steigt das Missverhältnis Mietpreis- Kosten noch mehr an.

Zur Höhe

Ja es ist hoch und nach einem kurzen AGB-Vergleich bei mehreren Autovermietungen auch unüblich bei Haftpflichtschäden.

Es könnte sich um einen verdeckten Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden handeln.
Üblich ist bei Bußgeldern (die ja an den Vermieter als Halter gehen) eine Bearbeitungspauschale in Größenordnung von 15 bis 30€.
Bei Unfällen gar nichts !

Und immer steht in solchen Verträgen sinngemäß bei den Bearbeitungskosten " Es steht dem Kunden frei zu belegen, dass geringere Kosten angefallen sind".
Also , weise es dem Vermieter nach, das die 250 € nicht angefallen sind.
Verweise auf die bei der Konkurenz vereinbarten Pauschalen bei Bußgeld/Verwarngeld nach Ordnungswidrigkeiten von deutlich geringeren Kosten ( 15-30 €).
Der Verwaltungsaufwand um ein Bußgeld abzuwehren ist m.E. vergleichbar mit dem Schriftkram mit der Versicherung.

Aber wie immer wenn der Vermieter das Geld fordert und Du nicht zahlst(nicht voll zahlst) wird man wohl klagen, was ein gewisses Risiko bietet, noch mehr zahlen zu müssen.

MfG
duck313

Hallo Christa,

danke für deine Anmerkung.
In der Tat habe ich den Mietvertrag vor Ort nicht komplett gelesen.
Leider habe ich mich wohl etwa drängen lassen, bzw. musste ich mich schon rechtfertigen warum ich nicht die reduzierte Kostenbeteiligung im Falle eines Totalschadens bzw. Diebstahl dazu buchen wollte.

Selbst wenn ich diesen Absatz gelesen hätte, hätte ich unterschrieben, da ich ja das Auto benötigte.
Wenn ich nun aber in den AGB’s vor einer Buchung etwas über diese Kosten gelesen hätte, weiß ich nicht ob ich woanders einen Wagen gebucht hätte.

Sehr viele „hätte“…

Viele Grüße
Simon

Hallo,

Wucher im stafrechtlichen Sinn ist weit enger gefasst als im alltäglichen Sprachgebrauch.
Wucher ist demnach nur dann gegeben,wenn jemand die Notlage, Unerfahrenheit, mangelhaftes Urteilsvermögen oder erhebliche Wilensschwäche ausnutzt, um ihn auszubeuten, in dem er weit überteuert ist.

Wenn du zum Beispiel in der Apotheke für 20ml reines bzw. nur minimal verunreinigtes Wasser (Homöopathisches Medikament) 15€ bezahlen sollst, oder für ein Oehlbach-SAT-Kabel 150€, dann würde man das umgangssprachlich Wucher nennen, es wäre aber keiner.

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Ja - darum schrieb ich: könnte eventuell.
Notlage: Auto angefahren

Inwiefern 250€ als „Bearbeitungsgebühr“ hier zu hoch sind, muss wohl ein Richter entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand 8 Stunden an einem Brief für die andere Versicherung arbeitet. Den Schaden anzuzeigen ist eine Sache von Minuten. Vermutlich wird das in 1-2 Stunden alles abgeklärt sein.

Hallo,

beim Unterschreiben des Vertrags warst du in keiner Not- oder Zwangslage, sonder nur unvorsichtig gegenüber möglichen Klauseln. Aber Papa Staat hilft dir ja und lässt nicht zu, dass Verbraucher durch das Überfliegen von AGB überhöhte Kosten zahlen müssen.

Das mit der Notlage wäre z.B. der Fall, wenn du zu einem Vermieter gehst und sagst: Mein Auto ist kaputt, aber ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch in Hamburg. Gut, dass Sie als einziger Vermieter in der Gegend noch einen Mietwagen haben, sonst würde ich den Job nicht bekommen. Was kostet der Polo denn pro Tag?

„1000€, in dieser Lage!“