Wie hoch darf eine Mauer zwischen zwei …

… Grundstücken im Nachbarschaftsrecht sein?

Der neue Nachbar stellt eine Mauer in Höhe von 2,35 m direkt auf die Grenze.
Ist das zulässig?

Das Grundstück befindet sich in Kehl am Rhein (Baden-Württemberg).
Ich weiß nicht, ob es da ortsbezogene Bestimmungen diesbezüglich gibt.

Bitte um detailierte Antworten, um zu ermitteln, ob man einen Rechtsanwalt diesbezüglich beauftragen kann!

MfG
Manfred Klein

Hallo !

hier wird das Nachbarrechtsgesetz greifen.
Danach sind direkt auf der Grenze stehende Mauern(Zäune,Hecken) nur bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. Sonst muss der Nachbar zustimmen und seine Einwilligung geben.

Eine 2,35 m hohe Mauer müsste deshalb von der Grenze um 2,35 - 1,50 = mind. 0,85 m zurückspringen.
Wenn nicht noch anderes dagegen spricht,Ortsgestaltungssatzung etwa,oder die „Verunstaltungs“-regeln der Landesbauordnung,die die Beeinträchtigung des Orts-/Landschaftsbildes verhindern sollen.

mfg
duck313

Hallo,

… Grundstücken im Nachbarschaftsrecht sein?

Der neue Nachbar stellt eine Mauer von 2,35 m direkt auf die Grenze?
Ist das zulässig?

Das Grundstück befindet sich in Kehl am Rhein (Baden-Württemberg).
Ich weiß nicht, ob es da ortsbezogene Bestimmungen diesbezüglich gibt.

ganz sicher gibt es die. So wäre denkbar, dass der örtliche Bebauungsplan diverse Einschränkungen vorsieht. Da geht es aber auch mehr um die Ästhetik und nicht die Frage, wer auf eine Grundstücksgrenze was bauen darf. Bei 2,35 m müssen in der Regel Abstandsflächen eingehalten werden, so dass eine solche Mauer direkt an der Grenze nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn zulässig sein dürfte. Das Teil müsste dann mindestens 0,85 m von der Grenze weg stehen. (§ 11 NRG BW) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/12jx/p…

Bitte um detailierte Antworten, um zu ermitteln, ob man einen Rechtsanwalt diesbezüglich beauftragen kann.

Wie wäre es, zunächst mit einem Gespräch mit dem Nachbarn? Bei einer Mauer, die auf der Grenze errichtet werden soll, ist das ohnehin unumgänglich, da der ja nicht einfach so auf fremden Grundstücken bauen darf.
Da es bei diesem Thema sehr ums Detail gehen kann, dürfte nur ein Sachkundiger vor Ort die Lage halbwegs sicher einschätzen können. Das durchaus ein Anwalt sein, denn man mit diese Frage beauftragen kann, ohne das gleich weitere Maßnahmen in Auftrag gegeben werden müssen.

Grüße