Wie hoch darf mein Einkommen sein wenn ich Wohngeld beantragen möchte?

Moin moin alle zusammen,

Ich brauche mal eure Hilfe.
Habe schon viel gegoogelt und auch an aderer Stelle mich Informiert.
Ich möchte wissen wie hoch mein Einkommen sein darf, oder genauer gefragt wie viel
Geld darf ich von meinen Eltern bekommen um noch Wohngeld zu bekommen ?
Oder gibt es dort keine richtig festgelegte Max-Grenze ?
Bin dem Grunde nach nicht mehr Bafö berechtigt, wurde schon abgelehnt, was ja eine
Vorraussetzung ist um Wohngeld zu beantragen. Will mich bloß absichern bevor ich
den Antrag abgebe.

Danke im Voraus

:wink:

hallo,

den antrag kannst du dir sparen …um wohngeld zu bekommen musst du hauptmieter einer wohnung sein …und du musst eigenes einkommen haben (geld von deinen eltern reicht nicht aus )

für den antrag müsstest du vorlegen…

mietvertrag,nebenkostenabrechnung,vermieterbescheinigung, lohnabrechnungen der letzten monate ,arbeitgeberbescheinigung.

ich gehe mal davon aus das du noch bei deinen eltern im haushalt lebst …sollte das nicht der fall sein …dann schreib mir doch bitte wieviel miete du bezahlst und was du an einkommen hast …lieben gruss nancy

Hallo,

leider kann ich dir da auch nicht wirklich weiter helfen. Bei All. II darf man glaub ich nur 165 Euro dazu verdienen. Aber so genau weiß ich das auch noch nicht. Stecke grade selber mitten drin. :-s

Tut mir leid.

LG Nadine

NA dann ist doch alles in feuten Tüchern, wohne schon seit 9 Jahren nicht mehr bei
meinen Eltern :wink: bin 27 *G* dann muss ich ja nur alles ausfüllen und abgeben !?!?

NA dann ist doch alles in feuten Tüchern, wohne schon seit 9 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern :wink: bin 27 *G* dann muss ich ja nur alles ausfüllen und abgeben !?!?

lach…sorry das war nicht so offensichtlich …:-
)

du kannst dir nicht vorstellen wieviele anfragen ich von 17 jährigen bekomme die bald 18 werden…kein einkommen haben aber wohngeld beantragen wollen.

was du für den antrag für papiere brauchst hab ich dir schon geschrieben :smile:

das einkommen ist erstmal relativ …es wohngeld berechnet sich aus der miethöhe!

es gibt auch im internet „wohngeldrechner“ den kannst du ausfüllen …dann wird dir angezeigt wie viel wohngeld du pi mal daumen bekommen würdest …aber vorsicht die sind nicht zu 100% genau da die bei der wohngeldstelle eine andere Plausibiltätsberechnung einbeziehen die der internet-rechner nicht einbezieht!

lieben gruss nancy

Es sieht halt so aus, dass es davon abhängt, wieviel Ihre Eltern bezahlen können. Wenn Sie viel bezahlen können, brauchen Sie evtl. kein Wohngeld. Wenn sie gerade so eben etwas zahlen können (die Düsseldorfer Tabelle ist ein guter Anhaltspunkt), können Sie durchaus Wohngeld beantragen, müssen halt nachweisen, wieviel Sie von den Eltern bekommen, den Ablehnungsbescheid BaföG, die Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, den nachweis der letzten drei bezahlten Monatsmieten (Kontoauszug oder Quittung). Falls Sie schon lange genug drin wohnen, dass Sie schon mal eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, diese bitte auch vorlegen. Allerdings muss auch igenes Einkommen (Kindergeld, Lohn…) angegeben werden.
Und: unbedingt beantragen. Das Schlimmste, was passieren kann: es wird abgelehnt. Aber auch dieser Ablehnungsbescheid kostet Sie nichts.
Alles Gute!

Ich würde es einfach versuchen.

gruß, Sabine

Hallo - kann Dir leider auch keine 100%ige Antwort geben und bevor ich Dich auf eine falsch Fährte locke,
sage ich lieber nichts. Wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Gruß Puddelchen

Hallo,

das ist nicht einheitlich!
Das Gssetz unterrscheidet:
-Anzahl der Personen im Haushalt.
-Mietstufe: Nicht alle Orte sind gleich teuer in der BRD, das Ding ist aber eine fixe Tabelle (Stufe 1,2,3, usf.)
-Anrechnungsstufe: Oh Mann, fragen Sie mich keine Löcher in Bauch!

-> gehen Sie zur Sozialbehörde - die Dame dort kann Ihnen auf Anhieb sagen, ob Sie berechtigt sind, wenn Sie Ihre Einkommenssituation offenlegen können.
Behörden in Deutschland kann man hassen oder man tut einfach so, als ob die Mädchen dort auch Mitglieder der arbeitenden Bevölkerungs-Schicht sind und man das Auskunftsrecht einfach mal in Anspruch nehmen möchte.
Wenn die Dame sagt, OK, Sie sind wahrscheinlich berechtigt, können Sie den Antrag ja abgeben.
Tip: Sie werden nicht verhaftet, wenn er dennoch abgelehnt wird…