als vor 10 Jahren wir Schüler daran teilnahmen an der Ballonprotestaktion, war es erforderlich sich an diesem einen Tag daran zu beteiligen. Dafür lag eine Sondergenehmigung der Behörde vor… mehr weiß ich auch net…
wie hoch darf man einen gasgefüllten ballon mit 1,5 m
durchmesser an einer schnur aufsteigen lassen und stehen
lassen?
Hi Hannes,
nach § 16 Abs 2 Luftverkehrs-Ordnung dürfen Fesselballone (und dazu zählt wohl Dein 1,5 Meter Ballon) nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes aufgelassen werden. (Bezirksregierungen oder Oberkreisdirektoren, je nach Land eine andere Bezeichnung).
Drachen und Schirmdrachen bedürfen dieser Erlaubnis nur, wenn das Halteseil länger als 100 Meter ist.
Abstand zu Landeplätzen und Segelfluggeländen 3 km. Aufstieg im Bauschutzbereich von Flughäfen generell Verboten.