Wie hoch dürfen die einkünfte sein, wenn die

Folgende Sachlage:

Meine Großmutter (92) hat sich bei einem Sturz den Oberschenkelhals gebrochen, liegt im Krankenhaus und kommt vermutlich in ein Pflegeheim.
Da meine Mutter (70) nur eine kleine Rente bekommt (ca.1100€), kein Eigentum oder sonstiges hat, meine Tante (67), wo meine Großmutter auch gelebt hat, ein Haus hat und ebenfalls wie meine Mutter Rente bezieht, die Höhe ist mir nicht bekannt ist nun meine Frage, wer kommt für die Kosten auf? Rente und Pflegestufe meiner Großmutter kenne ich ebenfalls nicht.

Folgende Sachlage:

Meine Großmutter (92) hat sich bei einem Sturz den
Oberschenkelhals gebrochen, liegt im Krankenhaus und kommt
vermutlich in ein Pflegeheim.
Da meine Mutter (70) nur eine kleine Rente bekommt (ca.1100€),
kein Eigentum oder sonstiges hat, meine Tante (67), wo meine
Großmutter auch gelebt hat, ein Haus hat und ebenfalls wie
meine Mutter Rente bezieht, die Höhe ist mir nicht bekannt ist
nun meine Frage, wer kommt für die Kosten

auf? Rente und

Pflegestufe meiner Großmutter kenne ich ebenfalls nicht.

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Ich werde versuchen, alles nach meinem Wissensstand zu beantworten: Krankenhauskosten werden ja wohl von der Krankenkasse übernommen,außer dem Betrag, den heute leider jeder selbst tragen muss.

Pflegeheimkosten können nur ganz gutgestellte Personen bezahlen, die belaufen sich auf wenigstens 3.000 €, denke ich mal. Da greift der Staat unter die Arme.

Eine höhere Pflegestufe muss ja wohl neu beantragt werden, je nachdem, wie es der Großmutter jetzt gesundheitlich geht.

Wie das mit dem Haus der Tante ist, weiss ich nicht. Da muss man sich nach erkundigen. Evtl. spielt es eine Rolle, ob sie ganz allein drin lebt.
Ich weiss nur, dass bei „behinderten“ Menschen zwar beide Ehepartner im Haus leben können, aber sobald einer stirbt, muss der andere aus dem Haus heraus.

Sozialverband Deutschland e.V.: bitte mal im PC schauen,die beraten meines Erachtens genauso wie ein Rechtsanwalt. Wenn man einmal hingeht, nehmen die noch keine Gebühr. Wenn man öfters hin muss, muss man eintreten, aber das ist alles billiger als ein Rechtsanwalt. Auf den würde ich immer nur ganz zum Schluß greifen. Es gibt wohl oft auch die Möglichkeit, bei der Verbraucherberatung Hilfe zu holen. Die haben auch Rechtsanwälte. Bitte mal nachfragen.
Hoffe, ein bißchen geholfen zu haben. Ameliecheyenne

ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter alleine lebt.
Der Freibetrag bei Unterhalt für die Eltern ist wesentlich höher als bei Kindesunterhalt. Ihre Mutter kommt an den Satz gar nicht ran.
Auch das Haus Ihrer Tante hat damit nichts zu tun, es sei denn, diese hat das Haus von der Mutter bekommen.
Wenn die Tante verheiratet ist, wird auch noch das Einkommen des Ehemannes zum Teil an gerechnet.
Gruss

zuerst die nächsten Angehörigen, stellt SOFORT einen Antrag auf Einstufung, da übernimmt die Kasse. Je mehr Aufwand pflegerisch ist, desto mehr zahlt die Kasse. Deren Haupt Kriterien sind:
Bewegung, Essen und Trinken, Sich pflegen und Ausscheidung.

ZB- Ihr müsst ihr da Essen vorbereiten, ihr aus dem Bett helfen, sie auf Wunsch zur Toilette begleiten undihr beim Waschen helfen. wenn ihr damit mehr als 2 Std am Tag verbringt ist sie in einer höheren Pflegestufe, als wenn ihr nur Essen vorbereitet. Verstanden???

hallo,
ich gehe davon aus, das das Sozialamt dafür aufkommt,weiss aber nichts genaues.

lisa

tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Alles Gute

Kinder haben Unterhaltspflicht. Selbstbehalt ist 1500 euro. Eigenheim muß nicht eingesetzt werden.Sonst wird die Summe, die über den Selbstbehalt liegt nach verschiedenen Abzügen (Werbungskosten) geteilt durch zwei. Das wäre der zu zahlende Betrag. Wenn das nicht reicht zahlt Sozialamt.

Kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,

der Selbstbehalt der Kinder/Enkelkinder ist 1.500 Euro und die Hälfte des darüber hinaus vorhandene Einkommen. Wenn man 2.000 € netto hat, zahlt man also 250 Euro.

Reicht das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder/Enkelkinder und das eigene Einkommen der betreuten Person nicht aus, zahlt der Staat die Kosten.

Gruß