Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie hoch die Gebühren für eine Inkassoforderung sein dürfen bei einer Hauptforderung von ca. 100€ + 20 Euro Mahnauslage.
Und sind Kontoführungsgebühren wirklich nicht zulässig?
Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie hoch die Gebühren für eine Inkassoforderung sein dürfen bei einer Hauptforderung von ca. 100€ + 20 Euro Mahnauslage.
Und sind Kontoführungsgebühren wirklich nicht zulässig?
Wieso wollen Sie dsas wissen?
Sind Sie Rechtsanwalt?
Oder Schuldner?
Wieso wollen Sie dsas wissen?
Sind Sie Rechtsanwalt?
Oder Schuldner?
Hallo,
ich bin Schuldner.
gruß
Alles klar,
die Inkasso-Unternehmen nehmen sog Geschäftsgebühren, daneben oft noch Hebegebühren, Pauschalen und Gebühren mit selbst erfundenen sehr professionell klingenden Namen.
Das ist legal. Sie unterfallen nicht dem RVG, nach dem Rechtsanwälte abrechnen müssen, und können mit dem Gläubiger vereinbaren was sie wollen. Diese Kosten des Gläubigers können Sie als Verzugsschaden dessen dem Schuldner in Rechnung stellen. Sagt der nichts und zahlt, ist alles OK. Sofern aber die Gebühren zu hoch sind, kann der Schuldner die Einrede des Kostenminimierungsgrundsatzes erheben. Das bedeutet, dass er nicht mehr bezahlen muss, als die Gebühren die ein Rechtsanwalt maximal dem Gläubiger dafür in Rechnung gestellt hätte.
Ein Rechtsanwalt darf hier grundsätzlich nur 1.3 Gebühren in Rechnung stellen - eine Gebühr bei Forderungen bis 300 € beträgt: 25,00 € - 1,3 Gebühren somit: 32,50 €
Der Anwalt berechnet noch eine Postpauschale - und die Kontoführungskosten von 2-3 € pro Monat werden ebenfalls oft in Rechnung gestellt.
Der „Papst“ für die Rechtspfleger auf diesem gebiet ist der Rechtspfleger Salten - der lehnt alle weiteren Berechnungen neben den 1,3 gebühren ab. Damit bliebe es bei 32,50 zzgl MWSt.
Die Kontoführungskosten sind umstritten, werden aber von der herrschenden Meinung doch wohl eher akzeptiert und müssten demnach auch bezahlt werden. Die Frage ist nur: Klagt ein Inkasso-Unternehmen Kontoführungskosten ein? nach dazu, wo sie umstritten sind? Eher nicht- vermute ich.
Ergo: 32,50 € bezahlen - alles andere ablehnen mit Hinweis auf den kostenminimierungsgrundsatz und auf die Literatur des Rechtspflegers Salten hinweisen, der alle weiteren kjosten und gebühren nich tfür Verzugsschäden hält.
Glück auf
Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie hoch die Gebühren für eine
Inkassoforderung sein dürfen bei einer Hauptforderung
von ca.
100€ + 20 Euro Mahnauslage.
Und sind Kontoführungsgebühren wirklich nicht
zulässig?
Die Gebühren sind von Inkasso zu Inkasso verschieden.
Anders kann ih die Frage nicht beantworten.
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.
Ähm, Inkasso zahle ich grundsätzlich nicht.
Wenn überhaupt, dann nur an den Gläubiger direkt.
Inkasso dient nur dazu die gantze Sache zu verteuern.
DieRechtsprechung ist uneinheitlich.
Tipp: Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Wenden Sie sich im Zweifel an eine Schuldnerberatungsstelle.
Zulässige und unzulässige Einzelposten
Mahnkosten:
Voraussetzung -> Nachweis, dass die behauptete Anzahl der Mahnbriefe abgeschickt wurde und angekommen ist.
Forderungen aus Krediten:
Neben den geltend gemachten Verzugszinsen besteht kein
weiterer Anspruch auf Mahngebühren.
Forderungen, die nicht aus Krediten sind, d.h. nur reine Materialkosten (Porto, Papier, Vorhaltekosten für die Schreibmaschinen etc.) zulässig, max. 2 EUR.
Kontoführungsgebühren:
Nach Meinung der Verbraucherzenzrale NRW kein Anspruch;
gegenteiliger Auffassung ist das OLG Frankfurt.
Nachnahmegebühren:
Nicht gerechtfertigt. „Äußerst unseriös“ . Nachnahmesendungen auf keinen Fall annehmen!
Adressermittlungskosten:
Wenn eine Adressenermittlung erforderlich ist, d.h. der Schuldner ohne Benachrichtigung umgezogen ist oder mehrere Briefe des Gläubigers unbeantwortet gelassen hat. Das Inkassobüro muss seine Kosten nachweisen. Wie bei Mahnkosten darf nur das Material, aber nicht die persönlichen Bemühungen in Rechnung gestellt werden. In der
Regel 2 bis 5 EUR.
Verzugszinsen:
Bei Kredit (Basiszinssatz plus 4 Prozent).
Gebühren für die Offenlegung einer Lohnabtretung :
Unzulässig
Vergleichsgebühr:
In der Regel nicht gerechtfertigt. Bei einem Vergleich trägt grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Übernahme ist daher nur durch besondere Vereinbarung
möglich.
Achtung: Bei Ratenzahlungsvergleich liegt nur einseitiges Nachgeben vor, und zwar vom Schuldner; deshalb: nicht gerechtfertigt.
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Nach ständiger Rechtsprechung sind Inkassokosten nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassoinstitut gibt.
Erstattungsfähig sind allerdings diejenigen Gebühren, die auch entstanden wären bei Beauftragung eines Rechtsanwalts.
(AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98, nicht veröffentlicht )Erstattung der Inkassokosten
BGB §§ 286, 254 Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit
hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden
mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))
Hallo,
für Anwälte allerdings gibt es eine Vergütungsverordnung, an die sie sich halten müssen und ich würde mal meinen, dass Inkassounternehmen auch nicht mehr verlangen sollten.
Bei €100 lägen die Anwaltsgebühren bei €32,50 + pauschalierte Auslagen (€6,50) und Mehrwertsteuer €7,41) also insgesamt €46,41. Das ist sehr viel, weil es für Forderungen bis zu €300,00 gilt. Die €20,00 werden bei der Berechnung der Kosten nicht berücksichtigt, weil es sich dabei um Nebenkosten handelt, die den Gegenstandswert nicht erhöhen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Bressewadin
Das Inkassobüro darf Gebühren verlangen wie es lustig ist (Freie Marktwirtschaft )
Eine Klage ausschl wg Inkassogebühren erschein aus wirtschaftlicher Sicht absurd
Mir ist kein einziges erfolgreich durchgeführtes Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren eines extern beaftragten IBs bekannt.
Hier das neuste AZ aus 1/2009
Kläger war eine Inkassofirma
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit
xxxxxx
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
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