eine person hat eine andere person auf rückzahlung von damals geliehenem geld verklagt. nun ist die klage abgeschlossen und die andere person hat die klage anerkannt.
die gegnerische partei will den gesamtbetrag von immerhin 3000 euro ( inkl gerichts und anwaltskosten die der verlierer ja trägt ) mit grade mal 50 euro im monat zurückzahlen ( obwohl derjenige gut verdient )
der kläger möchte aber damit es schnell geht 200 oder 250 euro im monat haben.
wie hoch darf eine rate maximal sein ? was ist wenn der beklagte diese teilzahlungserklärung nicht abgibt ( weil er nicht mehr als 50 euro zahlen will ) ?
Was sagt denn das Urteil? Wenn der Beklagte nur verurteilt wurde, Betrag x zu zahlen, dann muss sich der Gläubiger auf überhaupt keine Ratenzahlung einlassen. Er kann auch einfach die Zwangsvollstreckung betreiben. Ob er damit an sein Geld kommt, hängt davon ab, ob was zu holen ist.
der beklagte hat die klage annerkannt und somit auch die rückzahlung des gesamten eingeklagten betrages.
aber der beklagte gab bei der klagenannahme an das er nur eine ratenzahlung vornehmen kann und nicht alles auf einmal.
nun machte er ein angbot von 50 euro im monat zurückzuzahlen
geld ist da, er hat ein festes gehalt und einen guten verdienst
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im urteil steht das der beklagte die vollen kosten zu tragen hat und den ausstehenden betrag unverzüglich zu entrichten.
aber der beklagte will wiederrum jetzt nur ratenzahlung machen ( oder kann es nur, da er die summe z.zt nicht aufbringen kann, so die aussage des beklagten )
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man sollte nicht den fehler machen, das vermeintlich hohes Einkommen auch bedeutet, das dort viel zu holen ist!
Erstens verdient nicht jeder so viel wie er erzählt und zweitens kann durch entsprechende Verbdinlichkeiten das zur Verfügung stehende Einkommen doch arg minimiert sein!
Zwar kann der Schuldner nur um Ratenzahlung bitten und sie nicht verlangen, doch sollte man sich auch im Klaren sein, das eine „harte“ Gangart auch dazu führen könnte, das man nichts bekommt!
Erstens verdient nicht jeder so viel wie er erzählt
Ich glaube, ich habe darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass man nix bekommt. Der rein fiktive Sachverhalt geht aber davon aus, dass ein hohes Einkommen besteht. Auf diese Angabe darf ich mich dann doch wohl verlassen, ohne davon ausgehen zu müssen, dass das aus Erzählungen des Schuldners folgt.
und
zweitens kann durch entsprechende Verbdinlichkeiten das zur
Verfügung stehende Einkommen doch arg minimiert sein!
Was interessieren den Gläubiger mit einem Titel in der Hand die Verbindlichkeit des Schuldners? Das Einkommen wird gepfändet.
Zwar kann der Schuldner nur um Ratenzahlung bitten und sie
nicht verlangen, doch sollte man sich auch im Klaren sein, das
eine „harte“ Gangart auch dazu führen könnte, das man nichts
bekommt!
Stimmt, aber darauf habe ich ja doch - wie gesagt - hingewiesen.
im urteil steht das der beklagte die vollen kosten zu tragen
hat und den ausstehenden betrag unverzüglich zu entrichten.
aber der beklagte will wiederrum jetzt nur ratenzahlung machen
( oder kann es nur, da er die summe z.zt nicht aufbringen
kann, so die aussage des beklagten )
Diese Aussage interessiert zunächst mal überhaupt nicht. Entweder er bietet anständige Raten an, deren Angemessenheit er über einen Nachweis seiner finanziellen Situation erbringt, oder man schickt ihm den GV auf den Hals, der dann schon in Erfahrung bringt was da in welchem Zeitraum zu holen ist. Die Ratenzahlung darf und wird spätestens bei Einschaltung des GV weh tun. Wenn Schuldner meinen, sie müssten nur das an Raten zahlen, was ohnehin so nach bislang üblicher Lebenshaltung so übrig ist, sind sie schief gewickelt. Es gibt klar definierte Pfändungsgrenzen, und die sind nicht gerade üppig. Was darüber hinaus verfügbar ist, wird sich der GV im Zweifelsfall für den Gläubiger holen, und dann wird nicht darüber diskutiert, ob es noch für den Urlaub am anderen Ende der Welt und den Unterhalt des Sportwagens reicht. Letzterer ist dann ggf. nämlich ohnehin kein Problem mehr, weil der GV den gleich mal verwertet.