Wie hoch dürfen Zinsen bei Privatschulden sein

Hallo alle zusammen.
Wer kann mir helfen?:
Ein sehr naher Verwandter schuldet mir seit einem Jahr eine kleine vierstellige Summe Euronen. Sein Versprechen, es mit anderen Leistungen zu begleichen hat er nicht eingehalten. Nun sagt er, er kann und will nicht mehr zahlen. Ich möchte ihm jetzt ein Brief schicken mit einer Zahlungsaufforderung. Einen Anwalt möchte ich dafür nicht engagieren.
Eine schriftliche Zahlungsaufforderung hatte es zuvor nicht gegeben.
Fragen:
Wie gehe ich genau vor?
Wieviel Zinsen kann ich für die säumige Zahlung verlangen?
Ab wann kann ich Zinsen verlangen?
Ab wann kann ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und wie geht das?
Danke für Eure Antworten.
PentogonUS

Wenn ich eine Forderung habe, gehe ich meist so vor :
Ich sehe in den Vertrag, den ich mit dem „Gegner“ habe, und prüfe, ob meine Forderung zu Recht besteht.
Insbesondere sehe ich nach, wann und wie zurückgezahlt werden muss.
Wenn mein Vertragspartner Einwände geltend macht,
schaue ich mir seine Begründung an.
Erst, wenn das klar ist, entscheide ich über weitere Schritte.

Falls Sie weitere Fragen haben, kontakten Sie mich gern noch einmal : Peter Brückner email wadoc-ut (at ) t-online.de

guck mal hier rein und lese dir das mal durch da steht eigentlich alles drin was du gefragt hast
http://schuldenfrust.de/

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Der aktuelle Zinssatz ist: 5,12 % + 5 Prozentpunkte über dem Basissatz. Die Zahlungfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit.
Sie können nochmals eine Mahnung mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen setzen und dann können Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht (Amtsgericht) einreichen. Mahnbescheid-Vordrucke gibt es in Schreib- und Buchhandlungen zu kaufen. Ich weiß jedoch nicht, ob Sie fehlerfrei einen Mahnbescheid erstellen können, da Sie Laie auf diesem Gebiet sind. Vielleicht hilft Ihnen die örtliche Schuldnerberatung (Adressen im Telefonbuch) oder ein Anwalt, der sich mit Inkasso auskennt. Fragen Sie im voraus nach den Kosten beim Rechtsanwalt

Guten Tag,

Hallo!

Ich habe auch die Erfahrung machen müssen, daß Verwandte und gute Freunde nie zurückzahlen. Es hat ja einen Grund, warum sie sich Geld ausleihen: Sie können mit Geld nicht umgehen!

Es ist völlig in Ordnung vom ersten Tag an Zinsen zu verlangen. 1/2% pro Monat fände ich kulant. Bei der Bank zahlt er für Überziehugszinsen 12…16%!

Wie du dein Geld eintreiben kannst, kann ich dir nicht sagen. Es kann ganz schön viel Zeit und Nerven kosten. Was auf jeden Fall geht ist, einen Zahlungsbefehl beim Amtsgericht zu veranlassen. Das macht auf jeden Fall Eindruck!

Beste Grüße!

Hallo,
er ist im Zahlungsverzug seit dem Zeitpunkt, wo er eine Leistung zur Rückzahlung erbringen sollte. Das können auch Tätigkeiten sein, die er versprochen hatte. Seit diesem Zeitpunkt kannst du Verzugszinsen fordern, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Der reine gesetzliche Verzugszins beträgt 4% nominal pro Jahr. Das ist das Minimum. Wenn du aber höhere Kosten für die Refinanzierung dieser geliehenen Summe hattest, z.B. selber Geld dafür aufnehmen musstest oder dein Konto dafür überziehen musstest, kannst du auch mehr verlangen, nämlich den Zinssatz, den du selber zahlen musstest.
Das gerichtliche Mahnverfahren kann eingeleitet werden, wenn du dem säumigen Schuldner eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit einer Frist hast zukommen lassen (1 Monat). Für das gerichtliche Mahnverfahren braucht man keinen Rechtsanwalt. Du erhältst ein Mahnformular in jeder Schreibwarenhandlung. Ausfüllen musst du das Formular aber selber. Du gibt den Grund der Forderung an (Privatdarlehen), die Höhe, die geltend gemachten Zinsen (z.B. 4% pro Jahr)und die Gerichtskosten für den Mahnbescheid (wird von Gericht ausgerechnet). Durch das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners wird der Mahnbescheid zugestellt. Dann hat der Schuldner 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen gegen die Forderung. Sollte das geschehen, kommt es zu einem streitigen Verfahren. Da überpüft das Gericht, ob die Forderung zu Recht geltend gemacht wird. In diesem Fall musst du glaubwürdig darlegen können, dass du die Summe X tatsächlich verliehen hast. Das kann z.B. ein Kontoauszug sein oder eine schriftliche Darlehensvereinbarung oder ein Schuldanerkenntnis. Falls kein Widerspruch einglegt wird, folgt der Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann gepfändet werden, was der Pfändung unterliegt (z.B. das Einkommen oder das Auto). Auch hier hat der Schuldner die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den VB einzulegen. Dann kommt es zu einem streitigen Verfahren, das vor dem Richter landet. In jedem Fall musst du für alle Maßnahmen die Kosten vorstrecken, auch wenn du sie dir wieder zurück holen kannst vom Schuldner. Gute Infos finden sich auch auf www.gerichtsvollzieher.de
Soviel in der Kürze.
Viele Grüße
Micha

Vielen lieben Dank,
es war sehr informativ.
pentagon US