Angenommen, ich hätte ein Einfamilienhaus in der Stadt, rechts und links daneben befinden sich je ein Hochhaus. Nun kommt der Erbbauer auf die Idee, im achten Stock einen Übergang von einem Haus zum andern anzulegen. Ich nehme an, das dürfte er nicht, zumindest nicht ohne meine Zustimmung.
Ein Flugzeug hingegen braucht keine Überfluggenehmigung von mir, um mein Haus zu überfliegen. Als man in Wuppertal aber vor einiger Zeit eine Seilbahn bauen wollte, lehnten die Grundstückbesitzer unter der geplanten Strecke das ab.
Wie hoch gehört einem denn das Grundstück und hat man Einspruchsrechte?
Grüe
Carsten