Hallo,
dies ist mein erstes Posting hier. Ich habe im April nach 3 Jahren Elternzeit wieder in meinem alten Beruf angefangen zu arbeiten. Momentan kriselt es im Job, und ich habe erst 5 Monate wieder vollen Verdienst. In der Elternzeit hatte ich nach dem ersten Halbjahr kein Erziehungsgeld mehr bekommen. Habe ich Anspruch auf ALG, falls ich keine 52 Wochen volles Gehalt nachweisen kann? Oder würde man z. B. 0 EUR x 7 Monate und Gehalt x 5 Monate addieren, und daraus das ALG ermitteln? Oder wird das aktuelle Gehalt zur Berechnung genommen, und auf 52 Wochen hoch gerechnet? (Schätze mal, da träum ich mir was zurecht
))
Hi-lies mal mein Postin „Arbeitlosengeldhöhe nach EZU“ da steht die Antwort vom AA drin. Aber wenn Du schon 5 Monate also 150 Tage am Stück arbeiten warst müsste sich dein ALG nach der Höhe deines letzten Bruttoeinkommens berechnen. LG
Hi-lies mal mein Postin „Arbeitlosengeldhöhe nach EZU“ da
steht die Antwort vom AA drin. Aber wenn Du schon 5 Monate
also 150 Tage am Stück arbeiten warst müsste sich dein ALG
nach der Höhe deines letzten Bruttoeinkommens berechnen. LG
Hallo Astrid,
ööööhm, typischer Newbie-Fehler. Ich hatte mir zwar die FAQs durchgelesen, und gestern die Postings, aber nicht mehr die aktuellen Postings. Danke für den Tipp. Ich habe deine Anfrage gelesen. Bin gespannt, wie das mit deinem ALG ausgeht.
@tollkirsche
Na ich bin erst mal gespannt-hab nichts anderes zu tun als mir Infos aus dem Netz zu ziehen *superärgerichmich*Hab aber den Tipp zu www.erwerbslosenforum.de bekommen. Hat mir auch echt weitergeholfen.LG
Na ich bin erst mal gespannt-hab nichts anderes zu tun als mir
Infos aus dem Netz zu ziehen *superärgerichmich*Hab aber den
Tipp zu www.erwerbslosenforum.de bekommen. Hat mir auch echt
weitergeholfen.LG
Hallo Astrid,
guter Tipp. Da werd ich mal reingucken. Ich bin amüberlegen, ob ich mich nebenher selbständig machen soll, aber das ist so wie ein bischen schwanger… Irgendwas kommt dann immer zu kurz. Familie, Gesundheit, Geldbeutel. Nur die Reihenfolge bleibt spannend…