Wie hoch ist das Erbe meiner nicht ehelichen Tocht

Ich habe von meiner Frau die hälfte unseres Hauses geerbt eine weitere Hälfte die beiden Kinder. Der Sohn lebt noch bei mir. Die Tochter ist schon länger selbstständig.Laut Erbschein stehen ihr 12,5% vom Haus zu. Meine Frage: Wird die höhe des Wertes was das Haus hat am Tag des Todes berechnet oder was das Haus heute wert ist. Da auf dem Haus, am Tag des Todes noch viele Schulden waren. Ich habe auch sehr viel in das Haus gesteckt zB Renovierung Vollwärmeschutz und neue Fenster. Hat das Kind bei einer jetztigen Erbauszahlung anspruch auf diese Wertsteigerung. Wird der Wert geschätzt? Was steht ihr zu? Wer zahlt den Notar?

Hallo Peter,
das Haus muß von einem Gutachter geschaetzt werden. Nach dem Schaetzwert muß die Tochter ihre 12,5% erhalten. Naehere Auskunft kann ein Rechtsanwalt geben.
Mit freundlichen Gruss
Guenter

Hallo

hier einfach einige Überlegungen bzw. Fragen:
 zwischen ehelichen und unehelichen Kindern wird nach heutiger Rechtssprechung nicht mehr unterschieden
 deinem Schreiben zufolge, ist deine Frau schon länger verstorben
 die Tochter erhebt nun Anspruch
 wenn es deine uneheliche Tochter ist, ist deine verstorbene Frau die Mutter?
 → sonst wäre kein Erbanspruch beim Tod deiner Frau
 die Kinder waren beim Tod der Frau noch minderjährig und du hast das Erbe treuhändlerisch verwaltet
 der Wert des Hauses ist zum Zeitpunkt des Erbfalles ausschlaggebend
 der Wert richtet sich nach der Region, Bauweise, Ausstattung…
 bei Problemen unabhängigen Schätzer beauftragen
 der Notar wird aus der Erbmasse bezahlt
 falls die Tochter ihren Anteil fordert und dadurch das Haus nicht gehalten werden könnte, sollte eine Übereinkunft getroffen werden
 bei deinem Tod erben die Kinder das ganze Haus