Mein Vater ist verstorben und hat meine Mutter als Alleierbin eingestzt. Erst nach ihrem Tod erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen.
Wie hoch ist die Pflichtteilquote, wenn eins der beiden Kinder schon jetzt sein Pflichtteil erhalten will.
Das Testament ist 1981 von meinen Elterrn beim Notar verfasst worden.
Gesetzliche Erbfolge wäre Ehefrau 50 % und die 2 Kinder je 25 %.
Du das Pflichtteil wäre daher die Hälfte von diesen 25 % = 12,5 %.
Und Pflichtteil ist immer in Geldleistung nicht in Hausteil oder sonstigen Dingen.
Es ist üblich, den Kindern das Pflichtteil auszureden, indem man im Testament eine Schutzklausel einfügt, die besagt „Verlangst Du beim 1. Todesfall dein Pflichtteil, so bekommst Du beim 2. Todesfall auch nur das Pflichtteil“.
Ich muss noch etwas anfügen, was aber wichtig ist.
Im 1. Erbfall (Vater stirbt) wird ja nur das Vermögen des Vaters vererbt, nicht das was der Mutter sowieso schon gehörte.
Üblich gehört Mutter bereits die Hälfte , also kommt auch nur die andere Hälfte ins Erbe.
Hallo,
Danke, eine weitere Frage habe ich noch: Meine Mutter hat jetzt ein neues Testament beim Notar erstellen lassen, in dem sie eines der beiden Kinder als Aleinerbe nach ihrem Tod einsetzt. Das war möglich, da das alte Testament eine Klausel der Neuerstellung enthielt. Wenn jetzt eines der beiden Kinder das Pflichtteil verlangt, bekommt es dann beim Tod der Mutter nochmals das Pflichtteil?
Erhöht sich -bei Zugewinngemeinschaft- nicht der gesetzliche Erbteil um 50% als pauschaler Zugewinnausgleich?
Die Ehefrau würde dann wohl vom Vermögen des verstorbenen Ehegatten 75%, alle Kinder zusammen zu je
gleichen Anteilen die restlichen 25% erhalten?
Liege ich da richtig?
Gruß, RHG.