Wie hoch ist das Risiko, ein Arbeitszimmer im Eigenheim abzusetzen?

Ich möchte wie zuvor in meiner Mietwohnung nun auch im selbstgenutzten Eigenheim das Arbeitszimmer (bis 1250€) absetzen. Fürchte aber etwas das Risiko der „stillen Reserve“, also einer Besteuerung dieser Arbeitszimmers nach einiger Zeit. Kaufpreis der Immobilie war nach Abzug der Kosten für Grund und Boden 118000. Ich möchte gern wissen, ob ich richtig mit meinen Berechnungen liege: dass die Freigrenze in meinem Fall bei 273.333€ liegt, ich also - sofern möglich - aufpassen muss, dass dieser Wert nicht erreicht wird, also vorher das Arbeitszimmer abmelde. Stimmt das so?
Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.

Servus,

Deine Berechnungen kann ich nicht nachvollziehen; das macht aber nichts, weil das Thema „Aufdecken stiller Reserven bei Veräußerung“ nur dann anliegt, wenn das Arbeitszimmer Betriebsvermögen ist, also im Zusammenhang mit Betriebsausgaben und nicht mit Werbungskosten steht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ein Risiko besteht eigentlich nur dann. wenn in dem Arbeitszimmer gar nicht gearbeitet wird, weil z.B. der Beruf das gar nicht erfordert oder kein Platz für einen Schreibtisch ist.

Viel Glück

barmer

Servus,

mit „Risiko“ meint Anonym die Versteuerung stiller Reserven bei Veräußerung des selbstgenutzten Hauses, in dem sich das Arbeitszimmer befindet.

Schöne Grüße

MM

Richtig. Bin halb angestellt und halb freiberuflich, die Arbeit im AZ bezieht sich auf die selbstständge Tätigkeit. Sind meine Überlegungen / Berechnungen so daneben?