Wie hoch ist das Strafmaß zum Aufruf zur

Lynchjustiz
Hier im Falle der Vorgänge im Emden.
Konkret mit welcher Srafe haben die Leute zu rechnen.

Konkret mit welcher Srafe haben die Leute zu rechnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html

Lynchjustiz
Hier im Falle der Vorgänge im Emden.
Konkret mit welcher Srafe haben die Leute zu rechnen.

da der begriff der lynchjustiz kein strafrechtlicher ist, ist es unsinnig darüber zu sinnieren, welcher straftatbestand vorliegen könnte.
§ 111 stgb ist übrigens ein extrem seltenes delikt, weil es sehr hohe anforderungen an den täter setzt. nicht jeder, der auf sozialen plattformen zu straftaten auffordert, verwirklicht den tatbestand…

Lynchjustiz
Hier im Falle der Vorgänge im Emden.
Konkret mit welcher Srafe haben die Leute zu rechnen.

da der begriff der lynchjustiz kein strafrechtlicher ist, ist
es unsinnig darüber zu sinnieren, welcher straftatbestand
vorliegen könnte.
§ 111 stgb ist übrigens ein extrem seltenes delikt, weil es
sehr hohe anforderungen an den täter setzt.

Bzw. an dessen Tat.

nicht jeder, der
auf sozialen plattformen zu straftaten auffordert,
verwirklicht den tatbestand…

Der junge Mann in Emden vermutlich schon. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft ja bereits. 50 Leute haben nämlich auf seinen Aufruf hin eine Nacht lang eine Polizeistation belagert, in der der Tatverdächtige im Mordfall (wenn es einer war) festgehalten wurde und mit deren Erstürmung gedroht.

smalbop

Lynchjustiz
Hier im Falle der Vorgänge im Emden.
Konkret mit welcher Srafe haben die Leute zu rechnen.

da der begriff der lynchjustiz kein strafrechtlicher ist, ist
es unsinnig darüber zu sinnieren, welcher straftatbestand
vorliegen könnte.
§ 111 stgb ist übrigens ein extrem seltenes delikt, weil es
sehr hohe anforderungen an den täter setzt.

Bzw. an dessen Tat.

nicht jeder, der
auf sozialen plattformen zu straftaten auffordert,
verwirklicht den tatbestand…

Der junge Mann in Emden vermutlich schon. Das
Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft ja bereits.

und wie du weißt, sagt die einleitung des ermittlungsverfahrens rein gar nichts… damit wären wir wieder am anfang und können spekulieren, was konkret geäußert wurde.

50 Leute
haben nämlich auf seinen Aufruf hin eine Nacht lang eine
Polizeistation belagert, in der der Tatverdächtige im Mordfall
(wenn es einer war) festgehalten wurde und mit deren
Erstürmung gedroht.

auch das verwirklicht noch nicht den tb des § 111 stgb.