Wie hoch ist der Betrag für sonstige Versorgungsaufwendungen, die vom Finanzamt geltend gemacht werden?

Liebe Community-Mitglieder,
bei meiner Einkommenssteuerabrechnung wurden die Aufwendungen für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, nicht aber die Aufwendungen für die Arbeitslosenversicherung sowie Versicherungsbeiträge für Unfall, Kfz-Haftpflicht und Berufsunfähigkeit.
Man bezieht sich auf § 10 EStG. Dieses Juristendeutsch verstehe ich aber nicht. Es wird ein Betrag von 2800 € erwähnt, abgezogen wurde aber für KV und PV ein Betrag weit darüber.
Ich würde gerne Einspruch einlegen, wenn ich es irgendwie begründen kann. Kann mir jemand hierauf eine Antwort geben?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
kruemel1978

Servus,

jetzt nimm doch mal den Bescheid her und lies nochmal, was da wie genau abgezogen worden ist: Auf dem Bescheid findest Du die Vorsorgeaufwendungen, die nur bis 2.800 € abgezogen werden können, und die, die unbeschränkt abzugsfähig sind.

Und bei denen, die bis 2.800 € abgezogen werden können, kannst Du noch beliebig viele anderen oben drauf packen, sie bleiben immer nur bis 2.800 € abziehbar.

Wenn Du den § 10 EStG nicht gerne lesen magst - das geht vielen so, mir auch -, kannst Du ja den Wiki-Artikel zum Thema Sonderausgaben - Vorsorgeaufwendungen lesen: Für Deinen Zusammenhang ist der ausreichend.

Ein Einspruch gegen eine zutreffende Veranlagung lässt sich nicht begründen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Der Wikipedia Artikel hat mir schon weiter geholfen. Da ich mit der KV und der Pflegeversicherung schon über 1900 Euro liege, hat man diese mindestens berücksichtigt, mehr aber nicht.
Danke nochmal.
Viele Grüße
kruemel1978

Servus,

bei Dir ist wohl die erweiterte Grenze von 2.800 € anzuwenden, aber im Prinzip stimmt das so.

Schöne Grüße

MM