ich bin seit kurzem freiberuflich selbstständig und habe (noch) kein hohes Einkommen.
Meine gesetzliche Krankenversicherung wollte Angaben darüber, wieviel ich verdiene.
Aufgrund meines letzten Steuerbescheids, geht sie von 347,92 Euro „Arbeitseinkommen“ monatlich aus.
Daraus ergibt sich laut der GKV: 52,19 Euro Krankenversicherung, 9,05 Euro Pflegeversicherung und 28,72 Euro „Auffüllbetrag Pflegeversicherung“ sowie 165,69 Euro „Auffüllbetrag Krankenversicherung“
Zusammen: 255,65 Euro! In drei Tagen wollen sie schon das Geld für die vergangenen 2 Monate.
Ich finde das total verrückt. Mit 347 Euro Einkommen soll ich 255 zahlen!
Da ich zum Leben noch Erspartes zum Abfedern habe, möchte es allein schaffen und nicht zum Arbeitsamt gehen.
Haben die richtig gerechnet? Addieren sich die realen Prozente mit den Auffüll-Prozenten für 1.104,98 Euro? Logischer wären für mich nur die Prozente von 1.104,98 Euro, weil mindestens davon ausgegangen wird.
Gibt es irgendwie einen geringeren GKV-Beitrag von dem die mir nichts gesagt haben? Zwei auch selbstständige Personen aus meinem Umfeld sagten mir, ihr Beitrag läge bei ca. 160 Euro im Monat.
Beim Antrag wollten sie unbedingt wissen, ob ich haupt- oder nebenberuflich tätig bin. Obwohl ich meine Stunden nicht genau bemessen kann, habe ich dort 30 Wochenstunden und „hauptberuflich“ angegeben. Hätte ich auch einfach sagen können, meine Tätigkeit wäre nebenberuflich und wäre der Beitrag dann niedriger?
Gibt es in größeren Städten Beratungsstellen für so etwas? Ich weiss leider nicht, wohin ich mich wenden kann.
Hast du einen Bescheid bekommen? Woher kommt die Summe von 1104,98 Euro?
Der Beitragsrechner meiner Krankenkasse sagt Folgendes:
Ihre Angaben
Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit nein
Ihr monatlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit 347,92 EUR
Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld nein
Ihre monatlichen Beiträge
Selbstständige mit Kind/ern
TK-Krankenversicherung 305,03 EUR (= 14,0 %)
TK-Zusatzbeitrag 21,79 EUR (= 1,0 %)
TK-Pflegeversicherung 51,20 EUR (= 2,35 %)
Selbstständige ohne Kind/er
TK-Krankenversicherung 305,03 EUR (= 14,0 %)
TK-Zusatzbeitrag 21,79 EUR (= 1,0 %)
TK-Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren 56,65 EUR (= 2,6 %)
Für die Beitragsberechnung werden die **Mindesteinnahmen von 2.178,75 Euro** herangezogen.
Dann geben sie noch an unter „Beitragsermäßigung“:
Eine Beitragsermäßigung senkt die aktuelle Einkommens-Untergrenze für
die Berechnung Ihres Beitrags - die „Mindesteinnahme“ - von monatlich
2.178,75 Euro auf monatlich 1.452,50 Euro. Das ist der Wert, der auch
für die Selbstständigen gilt, die den Gründungszuschuss erhalten. Wären
Sie zum Beispiel ohne Anspruch auf Krankengeld versichert und hätten
nicht mehr Einkommen als 1.452,50 Euro im Monat, läge Ihr monatlicher
Beitrag zur Krankenversicherung aktuell bei 217,88 Euro. Das ist der
geringstmögliche Beitrag für Selbstständige.
Nebenberuflich wäre es, wenn du noch eine hauptberufliche Tätigkeit hättest. Hast du sie? Wohl nicht …
Aber hast Du denn noch eine nicht-selbsttätige Arbeit ? Bist Du irgendwo angestellt und hast daraus Einnahmen.
Dann wärest Du ja gesetzlich versichert und wenn die Nebentätigkeit bestimmte Wochenzeit und Einnahmen daraus nicht übersteigt, bliebe das auch so.
Kein Zusatzbeitrag, kein selbst versichern, man bleibt GKV Pflichtmitglied über seinen Hauptberuf.
Und die Kollegen, die angeblich oder tatsächlich ca. 160-170 € zahlen haben dann minimale Einkünfte aus der Selbstständigkeit.
Weniger geht nicht, es ist der Mindestbeitrag, bemessen nach einem fiktiven Einkommen von ca. 900 €/monatlich.
Bei einem Selbstständigen, der neu in die Versicherungspflicht einsteigt, ist das Festlegen des Beitrages auch schwierig.
Zu viel gezahltes bekäme man aber zurück, wenn die erste Steuererklärung vorliegt und die tatsächlichen Einnahmen feststehen.
Die ca. 900 € Bemessungsgrundlage sind für den Mindestbeitrag( die genannten ca. 160 - 170 €) , den man z.B. zahlen muss, wenn man nicht mehr über die Arbeit oder familienversichert ist.
Bei Selbstständigen ist es wohl doch tatsächlich anders, also höher.
Ach ja, noch was. Bei den Angaben im Antrag auf die „freiwillige Versicherung“ wollten sie unbedingt wissen, ob ich wöchentlich mehr als 20 Stunden für meine Tätigkeit aufwende.
Warum spielt das eine Rolle? Ich habe 30 Stunden angegeben. Könnte diese Angabe im Falle von weniger als 20 Stunden Einfluss auf den Beitrag haben?
Hat eigentlich jemand von euch eine Ahnung, warum dieser hohe Mindestbeitrag erhoben wird? - Soll man sich nicht selbständig machen, sondern lieber Alg II beziehen? Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund für diesen Mindestbeitrag?
Also, es ist doch einleuchtend, dass unter diesen Umständen ein geringverdienender Selbständiger aufgeben muss. Ist das gewollt? Sollen die Leute lieber nichts machen?
Ich reg mich schon seit ungefähr fünfzehn Jahren über diesen Quatsch auf
es gibt einen Mindestbeitrag für freiwillg gesetzlich Versicherte und der ist selbst für Berufslose bei ca. 180 EUR/Monat. Und bei hauptberuflich Selbstständigen gibt es höhere Normalbeträge, von denen man aber sehr schlecht runterkommt.
Wovon lebst Du wirklich ? Und wieviel Zeit braucht die Selbstständigkeit wirklich ? Du musst unbedingt von der Hauptberuflichen Selbstständigkeit weg.
Ich befürchte, dass das irgendwelche historischen Gründe hat und noch niemand auf die Idee kam das mal an die Gegenwart anzupassen. Die SV sind ja mal vor mehr als 100 Jahren für abhängig Beschäftigte erfunden worden.
Bei der GKV ist mir da inzwischen so vieles unverständlich. Vielleicht gelingt ja mal irgendwann eine richtige Reform, die auch sowas berücksichtigt. Hätte eigentlich schon mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht passieren müssen.
So ist es aber wie bei so vielen Sozialmaßnahmen in diesem Staat, sie fördern die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Das ist wie der Feuerwehrmann, der zündelt, um zu zeigen wie toll er ist.
bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit gilt die Mindesteinnahme von 968 Euro monatlich (bei Einkünften bis 415 Euro kann bis zum 23. Geburtstag eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern in Betracht kommen).
Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit gilt bei niedrigen Einnahmen die Mindesteinnahme von 1453 Euro monatlich (wenn man mit der Lebensgefährtiun zusammenlebt, können auch deren Einkünfte und deren Vermögen bei der Prüfung, welche Mindesteinnahme gilt, herangezogen werden - aber nicht für die Beitragsberechnung!).
Von den Einnahmen können die Kosten der selbständigen Tätigkeit abgezogen werden (z.B. auch Abschreibungen). Es gelten die Regelungen des Einkommensteuerrechts.
Die Abgrenzung hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt durch die Krankenkasse. Die Höhe aller Einnahmen (aufgeteilt nach Einnahmearte), die wöchentliche Arbeitszeit und die Tatsache, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind dabei relevant.
Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. auch Forstwirte, Fischwirte, Pferdezüchter, Imker etc.) gelten komplett andere Regelungen.
Die Mindesteinnahmen wurden 1989 vom Gesetzgeber verbindlich für alle Krankenkassen vorgegeben. Das Bundessozialgericht hat diese Regelungen für rechtens befunden, da für Selbständige grds, eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.
Bei nirdrigen Einkünften kann beim Jobcenter aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragt werden. Es sind dann aber regelmäßig alle Einnahme- und Ausgabebelege dem Jobcenter vorzulegen.
Bei weniger als 20 Stunden könntest du - falls du sonst keine Arbeit hast - nebenberuflich Freiberufler und hauptberuflich arbeitslos sein. Wenn du die Möglichkeit hättest, da irgendwas vom Jobcenter zu kriegen, dann wärst du jedenfalls diese Krankenversicherungsbeiträge los. - Das geht natürlich nur, wenn du nicht viel Vermögen hast, und ein Vergnügen ist das Jobcenter nicht, und sehr zeitaufwändig.