Während der Trennungsphase wäre meine Frau - neben meinem Kind - voll erbberechtigt (1/4 des Erbes + 1/4 Zugewinnausgleich = Hälfte des Vermögens). Dies will ich testamentarisch ausschließen, d.h. mein Kind soll Alleinerbe sein, meine Frau nur den Pflichtteil bekommen.
a) vom Erbteil 1/4 bekommt sie dann ja die Hälfte = 1/8
Was passiert mit dem Zugewinnausgleich - bekommt sie da auch automatisch die Hälfte, was ein weiteres Achtel wäre … oder wird der tatsächliche Zugewinn ermittelt und sie erhält von diesem konkreten Zugwinn dann die Hälfte?
b) der Pflichtteil ist grundsätzlich ja ein Geldanspruch. Kann ich im Testament festlegen, dass ein bestimmter Gegenstand statt dessen übereignet wird (wir besitzen zu gleichen Teilen eine Wohnung - kann meine Hälfte ein "Ersatz für den Pflichtteil sein)?
Falls ja: was passiert, wenn der Wert der Wohnungshälfte mehr ist als der Geldwert des Pflichtteils?
c) wird eine Lebensversicherung (ich Versicherungsnehmer, zahle Beitrag - Frau = Bezugsberechtigt im Todesfall) beim Pflichtteil berücksichtigt oder geht das völlig getrennt davon?