ich bin unterhaltspflichtig gegenüber einem nicht ehelichen kind. ich erhalte rente wegen voller erwerbsunfähigkeit in höhe von z.zt. 911,00 euro (ausgezahlt). wie hoch ist mein selbstbehalt und wieviel kann das jobcenter an unterhalt einfordern?
nach abzug aller unkosten, ( miete incl. nebenkosten, versicherungen, strom, telef, g e z.,
medikamente, sowie ratenzahlung ) bleiben mir noch ca. 200,- euro zum leben.