Die Ehefrau lebt mit dem gemeinsamen, noch unterhaltsberechtigten, Kind( 17) in der bisherigen Whg. Der Ehemann zieht zu seiner neuen „Flamme“ in die vorhandene Whg. Minimiert sich dann sein Selbebehalt, weil er ja keine Mietkosten zu tragen hat? Wurden ja vorher auch von der „Neuen“ allein getragenn oder hat er auch da den vollen Selbstbehalt für sich? Wäre ja ungerecht gegenüber denen die dann alleine klar kommen müssten.
Ehefrau hat immer voll gearbeitet und ein gutess Einkommen, möchte aber nun Unterhalt fürs Kind . Wie stehen die Chancen etwas zu bekommen, wenn der Mann vermutlich nur gerade 1000 Euro verdient?