Wie hoch ist der Sozialsatz bei der

… Privatinsolvenz
Hy erst mal

Mein Mann und ich denken über eine Privatinsolvenz nach da wir aus eigenen Möglichkeiten nicht mehr aus den Schulden raus kommen und uns diese auch langsam über dem Kopf wachsen.
Nun wollte ich wissen wie sich bei der Insolvenz der Eigenbehalt für uns errechnet.
a) Wir sind zwei Erwachsene und unsere Tochter (16 Monate)
b) Mein Mann zahlt noch für zwei Kinder Unterhalt.
c)Er hat Meister-Bafög beantragt weil er eine Weiterbildung zum Meister macht um seinen Job zu sichern.

Hallo,
also bei PI wird der Eb nach der Pfändungstabelle berechnet. Das sind in rund 1.760 € pro erwachsener Person. Somit rund 3.500 € p. Monat. Kindergeld wird nicht mit angerechnet.
Die Unterhaltszahlungen spielen (soweit ich weis)dabei keine Rolle.
MfG
Lucy

Hallo,

ist es richtig, dass Ihr beide Inso anmelden wollt/müsst?

Die Pfändungstabelle findet ihr hier:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

sowie weitere wertvolle Informationen.

Ein empfehlenswertes Forum mit ebenfalls vielen guten Infos findet ihr hier:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

In jedem Fall ist Euch eine SERIÖSE Schuldnerbaratungsstelle zu empfehlen, die ihr bei Caritativen Einrichtungen findet (Kirche z. B. Caritas oder Diakonisches Werk), bei den Gemeinden.

Alles Gute

Hallo Darkangel,

IHR habt einen Pfändungsfreibetrag von 1.632,94€. Alles was darüber liegt, ist entsprechned der Pfändungstabelle in Teilen pfändbar.
Hierbei habe ich aber nicht die Unterhaltspflicht für die beiden Kinder mitgerechnet. Wie sich der Freibetrag für diese beiden Kinder noch erhöht, bitte beim InsoGericht oder
bei einer Beratungsstelle (z.B. AWO) klären.

MeisterBafög spielt bei einer laufenden Privatinsolvenz keine Rolle. da ER dies aber schon beantragt hat (ev. über Kredit der Kfw), würde ich dies nicht mit in den Schuldenplan aufnehmen. Bitte auch dies mit einer Beratungsstelle abstimmen.

Noch einen schönen Pfingsmontag wünscht
Knauffi

Kann ich leider nicht beantworten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungstabelle
Schauen Sie unter Wikepedia / Pfändugnstabelle nach.
Für Sie gelten die die Freigrenezn für 5 Personen.
( 3 im Haushalt und 2 unterhaltspflichtige Kinder)
Bedenken Sie bei der Berechnung, das Kindergeld Einkommen der Kinder ist, also nicht zur berechnung herangezogen wird

Hallo,

es gibt überall im Internet die Pfändungstabelle 2012. Da könnt Ihr Euch den Pfändungsfreibetrag errechnen.
Allerdings weiß ich nicht, wie das mit Bafög gehandhabt wird.
Fragt mal in dem kostenl. Forum: „Pleite-was-nun“. Da bekommt Ihr zuverlässuge Antworten.

Gruß
Maria