Hallo mhittgens,
ja, das Elterngeld wird aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Zähl alle 12 zusammen und teile sie durch 12, 65% davon wird als Elterngeld bezahlt und zwar die ersten 12 bzw. 14 Lebensmonate des Kindes. 12 Monate kann ein Elternteil maximal als Elterngeld-Bezugszeitraum beantragen, der andere dann, wenn er möchte, weitere 2. Der andere Elternteil bekommt von seinem Gehalt das Elterngeld berechnet.
Das berechnete Elterngeld kann man auch auf 24 Monate splitten lassen. Würde ich aber nicht machen. Lieber 12 Monate beziehen und, wer möchte, kann die hälfte wegsparen und das zweite Jahr davon leben. Dann ist man von der L-Bank keine 2 Jahre abhängig.
Elterngeldrechnet gibt es online. Einfach über Goggle mal suchen. Darauf achten, daß der Rechner nach den neuen Regeln rechnet. 2011 gabs ne Änderung.
Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Alles Gute
Gruß Lore