Eine Einzelfirma ist in einer Wohnung angemeldet.
Die Firmensachen (Akten, Telefon, Computer etc) sind einem keinen separaten Raum (hinter dem Schlafzimmer) untergebracht. Besucher (Kunden, Vertreter, Auslandsgäste etc.) werden nicht durchs Schlafzimmer in den kleinen Raum geführt, sondern im Eßzimmer empfangen. Gleichzeitig werden im Eßzimmer Büroarbeiten durchgeführt, da der kleine Raum für einen längeren Aufenthalt nicht geeignet ist.
Von 2001 bis 2009 hat das Finanzamt 1/3 Warmmiete als Büromiete anerkannt. in der derzeitigen neuen Betriebsprüfung 2010 bis 2012 werden nur noch 15% (von 800 €) anerkannt und nachberecnet. Kennt jemand die Rechtslage??
…im BP-Bericht.
Von 2001 bis 2009 hat das Finanzamt 1/3 Warmmiete als
Büromiete anerkannt.
gehe davon aus, dass das nicht geprüft wurde
in der derzeitigen neuen Betriebsprüfung
2010 bis 2012 werden nur noch 15% (von 800 €) anerkannt und
nachberecnet.
hat man denn mal den prüfer gefragt, wie er das ermittelt hat?
Kennt jemand die Rechtslage??
ja. ergebnisse einer betriebsprüfung können entweder in der schluss besrpechung geklärt werden, oder man ficht die resultierenden bescheide an. kommt aber uncool rüber…
gruß inder