Wie hoch ist die BU-Rente im Leistungsfall?

Hallo,

eine Person hat vor einigen Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen mit einer BU-Rente der Summe X.

Nun wird die Person für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten berufsunfähig, sein Einkommen lag aber bei Vertragsabschluß weit unter seinem realen Einkommen und sein Einkommen in den letzten Jahren lag auch weit darunter.

Welche BU-Rente hat er dann zu erwarten?

Welche BU-Rente hat er dann zu erwarten?

Die, die er versichert hatte. Lag sein tatsächliches Einkommen darunter und die Versicherung erfährt davon, könnte es sein, dass die Rente auf das tatsächlich erarbeitete Einkommen gekürzt wird. Ob die Versciherung das tatsächliche Einkommen aus der Berufstätigkeit in jedem Falle oder nur bei hohen versicherten Renten prüft, kann ich nicht sagen

Guten Tag,
Ihr Beispiel ist - Sie erlauben das offene Wort - Kappes.
Denn die Einlassung, wonach bei Vertragsabschluß das Einkommen weit unter dem realen Einkommen liegt, mag verstehen, wer will.
Nachzuvollziehen ist sie nicht.
Indessen geht es bei einer BUV-Leistung um die dort versicherte
Rentenleistung.Entweder sie wird gezahlt. Oder sie wird - aus welchen
Gründen auch immer - nicht gezahlt.
Gruß
Günther

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entschuldigung, da habe ich mich nicht klar ausgedrückt. ich meinte natürlich, daß die vertragliche BU-Rente im Leistungsfall nicht dem tatsächlichen Einkommen bei Vertragsabschluß entsprach und auch nicht dem jetztigen Einkommen.

Ich denke im Leistungsfall möchte die Versicherung immer die letzten Einkommensbescheinigungen sehen um eine Lücke zu suchen um nicht zu zahlen.

Ich habe auch oft im Internet gelesen, daß generell nur 70-80% des letzten Nettogehalts gezahlt werden, finden konnte ich in den AVBs aber keine Angaben darüber.

Denn wenn in dem angesprochenen Beispiel es wirklich nur zu einer 70%igen BU-Rente kommen sollte, so reicht dies nicht für den Lebensunterhalt, obwohl weit mehr versichert war.

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entschuldigung, da habe ich mich nicht klar ausgedrückt. ich
meinte natürlich, daß die vertragliche BU-Rente im
Leistungsfall nicht dem tatsächlichen Einkommen bei
Vertragsabschluß entsprach und auch nicht dem jetztigen Einkommen.

Dann wird im Leistungsfall die versicherte Rente ausbezahlt.

Ich denke im Leistungsfall möchte die Versicherung immer die
letzten Einkommensbescheinigungen sehen um eine Lücke zu
suchen um nicht zu zahlen.

Wenn dem so wäre, warum schließt man dann eine relativ teure Versicherung ab. Wenn man nicht damit rechnet eine Leistung zu erhalten, kann man sich die Verscierhung doch sparen.

Ich habe auch oft im Internet gelesen, daß generell nur 70-80%
des letzten Nettogehalts gezahlt werden, finden konnte ich in
den AVBs aber keine Angaben darüber.

Ist völliger Blödsinn.

Denn wenn in dem angesprochenen Beispiel es wirklich nur zu
einer 70%igen BU-Rente kommen sollte, so reicht dies nicht für
den Lebensunterhalt, obwohl weit mehr versichert war.

Dann mal schleunigst den Vertrag überprüfen und ggf. anpassen, denn die versicherte Leistung entspricht ja offenbar gar nicht dem tatsächlichen Bedarf.

entschuldigung, da habe ich mich nicht klar ausgedrückt. ich
meinte natürlich, daß die vertragliche BU-Rente im
Leistungsfall nicht dem tatsächlichen Einkommen bei
Vertragsabschluß entsprach und auch nicht dem jetztigen Einkommen.

Dann wird im Leistungsfall die versicherte Rente ausbezahlt.

Wenn das heissen soll, dass
1.) die versicherte BU-Rente bei Vertragsabschluss höher als das damalige Einkommen war, und
2.)das Einkommen auf dem Antrag also höher als tatsächlich angegeben wurde,

dann ist keineswegs klar dass bzw. was geleistet wird. Das ist nämlich dann vorsätzliche Falschangabe würde ich sagen.