Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Beispiel: Vater und Mutter sind verheiratet und haben 1 Kind. Vater verdient ca. 1300€ netto und Mutter verdient ca. 1300€ netto. Dazu kommt Kindergeld für das Kind.
Vater oder Mutter (eigentlich egal) hat Schulden in Höhe von 6000€ (Hausnummer) Das jeweis andere Elternteil hat für die Schulden nicht unterschrieben oder sonstiges. Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze, falls der Gerichtsvollzieher zur Familie kommt. Beide haben ja das Kind, welches Unterhaltsberechtigt ist. Werden da für die Schulden des einen beide Einkommen herangezogen oder nur das des einen, der die Schulden gemacht hat?
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag Ihnen?
VG Dj Hanka