Wie hoch ist die Strafe bei einer unerlaubten Performance?

Hallo in die Runde,
ich bin Autorin und schreibe gerade an einer witzigen Film-Kommödie, in der sich ein Punk als Weihnachtsmann verkleidet, in ein Kaufhaus geht, Spielzeug aus den Regalen nimmt und es demonstrativ an die Kinder verteilt, um am Ende vor den Augen der Kinder von der Poizei festgenommen zu werden.
Sein Ziel ist es, Weihnachten in Frage zu stellen.
Malcom McLaren, einer der Begründer der Punkszene hat genau dies in den 60er/70er Jahren in England getan.
Wie sieht es aber heutzutage in Deutschland aus? Mit welcher Strafe (Bußgeld etc.) hätte der Mann in meiner Geschichte zu rechnen?
Meine Geschichte soll möglichst realistisch sein, deshalb wäre es schön, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Vielen lieben Dank im Voraus!

Hallo Nancy,

ich bin nicht der Fachmann, aber ich finde die Idee klasse!

Für mich, rein logisch, wäre die Frage: Wo wird das Spielzeug an die Kinder übergeben?

  1. Wenn dies im Laden geschieht und die Kinder damit rausspazieren wollen, begehen diese (evtl. mit Ihren Eltern) den „Diebstahl“.
  2. Wenn das vor dem Geschäft passiert, d.h. die Sachen sind schon gestohlen, dann wäre der „Mann“ der Dieb.

Meiner Meinung nach würden in beiden Fällen die Sachen zurück ans Geschäft gehen (falls ermittelbar, wo Sie verteilt wurden) plus Bußgeld/sonst. Strafe/Einkaufsverbot usw.

Wenn er also mit dem Sack voller „Geschenke“ aus dem Kaufhaus rennt und diese auf dem z. B. Weihnachtsmarkt verteilt, können die Kinder nicht nur die Verhaftung mit ansehen, sondern bekommen auch die „Geschenke“ wieder abgenommen.

MfG MC97

Hallo,

eine vermummte Gestalt, die merkwürdiges Verhalten an den Tag legt ?
Nun, mehrere Streifenwagen und der betreffende fände sich schnell am Boden wieder, das würde wohl in den meisten Fällen passieren.
Selbstverständlich Anzeige wegen Diebstahles und zivilrechtliche Geltendmachung des Schadens.

Höchst selten könnte es geschehen (wieviele noch Inhaber-geführte Kaufhäuser gibt es wohl noch in D ? ) das der Inhaber des Kaufhauses sich sagt:

…Schlagzeile „Weihnachtsmann bei XXXXX im Geschäft verhaftet…“

ist gar nicht gut für das Geschäft und läßt ihn gewähren.

In der Praxis dürfte jemand ohnehin nicht zu großen Aktionen kommen, da die meistens
heutigen Einkaufstempel ja über ausreichend Sicherheitskräfte verfügen und diese relativ schnell da sind.
Aus dem gleichen Grund kämen die Beschenkten auch nicht ohne Bezahlen aus dem Kaufhaus, da die Diebstahlssicherungen ja aktiv sind.

Übrigens hier kannst du nochmal Konsequenzen nachlesen. Je nach weiteren „Eigenschaften“ des Mannes ergeben sich unterschiedliche Strafen.

1 Like

Hallo MC97, vielen Dank für deine Antwort. Ich lasse mir das alles einmal durch den Kopf gehen. :slight_smile:

1 Like

Lieber Benny,
herzlichen Dank für deine detaillierten Ausführungen. Eine Frage hätte ich noch.
Was passiert bei einer zivilrechtlichen Geltendmachung?
Viele Grüße, Nancy

Hallo,

gab es auch schon in einem Hannes-Wader-Lied. Nur für eventuelle Recherche.

Grüße
Siboniwe

Dabei geht es nicht um Strafe, bloß um Geld. Hat natürlich nur Erfolg, wenn beim Witzbold etwas zu holen ist.

Gruß
Wolfgang

Alles klar. Vielen Dank.

Hallo Siboniwe,
ich habe nur einen Song von Reinhard Mey gefunden, der von einem Warenhaus und dem Weihnachtsmann handelt. Aber Hannes Wader und Reinhard Mey sind ja scheinbar gute Freunde. Danke für den Tipp. LG, Nancy

Nein. Sie können sich auf guten Glauben berufen, denn es ist durchaus üblich, im Rahmen von Werbeaktionen Geschenke zu „gewinnen“. Ob und wofür der Weihnachtsmann strafrechtlich drankommen könnte weiss ich nicht. Zivilrechtlich wird er für den Schaden haften müssen. Wobei es durchaus sein kann, dass durch vermehrte Puplictiy kein finanzeller Schaden entstanden ist. Oder durch Diebstahlsicherungen.

1 Like

Ausnahmsweise ist der gutgläubige Erwerb allerdings ausgeschlossen, wenn die Sache dem richtigen Eigentümer abhandengekommen – also etwa gestohlen worden – ist, bestimmt § 935 BGB.

das ist richtig. Dabei geht es aber nur darum, ob das Kind das Spielzeug behalten darf. Es macht sich nicht strafbar (so hatte ich Deinen ersten Punkt verstanden).

1 Like