Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass der vater

also ich habe im november mein kind bekommen und in der kompletten schwangerschaft , wie auch danach keinen kontakt zum erzeuger gehabt,da dieser kein kontakt will/wollte, aber da viele sagen lass dir unterhalt zahlen , was ich auchb gut gebrauchen kann weiß ich nicht was ich machen soll , da ich angst habe wenn ich mit unterhaltszahlungen ankomme dass er den kleinen für sich will , wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass klappen kann? er hat den kleinen bis heute kein einziges mal gesehn, „noch“ keine vaterschaftsanerkennung unterschrieben und nichtmal nach ihm gefragt.

danke im vorraus für eure hilfe

Als erstes gehe zum Anwalt,damit er Unterhalt einklagen kann. Erst ab diesem Tag steht es dir zu.Hast ein Jahr schon verschenkt.Ab da geht es relativ schnell.Vaterschaftsanerkennung Berechnung usw. Er kann den kleinen haben wollen,aber da er sich nicht um ihn gekümmert hat hat er keine Anrecht mehr.

hallo,
er muß auf jeden Fall zahlen. Wende dich sofort an das Jugendamt,dort bekommst du Unterhaltvorschuss,sollte der Papa nicht zahlen. Das Amt holt sich das Geld wieder.

alles gute

lisa

hallihallo
als erstes gehst du zum jugendamt um die unterstützung zu holen von einem rechtspfleger, somit strebt ihr den vaterschaftstest über das gericht an, damit er später auch unterhalt für das kind zahlt. wenn er mit dem kind nichts zu tun haben möchte ist das schade aber das kind ist versorgt. du hast als mutter das sorgerecht und mußt es nicht teilen, wenn er sich nicht darum kümmert.

das wäre erstmal der erste schritt und die nächsten werden dir gegeben.

gruß yvi

also schon mal eines vorweg. Ob der Erzeuger Unterhalt bezahlt, oder nicht, er hat immer das Recht sein Kind zu sehen.
Gehen Sie zum Jugendamt und geben Sie den Vater an, Auch Ihr Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist. Ob da je ein Kontakt entsteht ist nie vorher zu sagen. Da er sich aber schon so dagegen geäußert hat, gehe ich eher von nein aus.
Zahlen muss er trotzdem und das ist auch richtig so.
Wenn er sich um das Kind kümmern würde, dann bleibt der Unterhaltsanspruch trotzdem gleich, warum sollte er also Kontakt haben wollen. Da würde ich mir keine Gedanken drum machen. Aber das Geld muss bezahlt werden, das ist ja für das Kind gedacht.
Gruss
Agnes

Hallo,die Frage von mir als erstes ist,ob der Erzeuger Erfolg haben wird,wenn er das Sorgerecht für sich beansprucht,d.h.gibt es Dinge die er dem Jugendamt melden kann,die das Amt dazu veranlaßt,dir das Kind wegzunehemen??
Ansonsten geh zum Jugendamt,beantrage eine Beistandschaft und die machen den Rest,auch zur Vorschußkasse kannst du gehn,dann bekommst du Unterhaltsvorschuß…für weitere Fragen immer wieder gerne.

Geh zum Jugendamt, die helfen. Er kriegt das Kind nicht, keine Angst

Hallo

Grundsaetzlich sind es 2 verschiedene Dinge, Unterhalt und Sorgerecht.

Unterhalt wird er zahlen muessen, wenn er der Vater ist.

Das Sorgerecht kann er grundsaetzlich auch beantragen, wird aber zeigen muessen, dass das zum Wohle des Kindes ist. Hier wirst du im Moment als KM die besseren Karten haben, zumal die Gesetzgebung erst gerade dabei ist fuer Gleichheit zu sorgen.

In der Praxis hilft es natuerlich dem Kind nicht, wenn er zahlt, aber kein Bezug zum Kind hat. Etwas was viele Muetter nicht verstehen. Hier wirst du Eure Situation betrachten muessen, also auch ob das Kind eher „zufaellig“ oder mit Absicht entstanden ist.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur dringend raten, das sehr langfristig zu sehen. Das Kind wird aelter und fragt irgendwann nach dem KV.

Daher wuerde ich erstmal die Vaterschaft feststellen lassen. Wenn er der Vatewr ist, wuerde ich dann mit ihm zusammen besprechen, wie den Unterhalt und das Sorgerecht/Umgangsrecht gestaltet.

Gruss

Hallo,

die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind zum Vater kommt ist relativ gering. Hängt aber von vielen Faktoren ab.

Achtung: wenn bisher Unterhaltsvorschuss kassiert und der Vater als unbekannt angegeben wurde, kann das ziemlichen Ärger mit der Unterhaltsvorschusskasse nach sich ziehen. Man hat dann nämlich falsche Angaben gemacht.

Gruß

wo liegt dein problem??
wenn du unterhalt haben möchtest, musst du ihn kontaktieren. entweder läuft es über das jugendamt oder über einen anwalt!
warum sollte er das kind „für sich haben wollen“ … wir reden hier doch nicht über irgendeinen sachgegestand, sondern über dein / euer kind.
hast du dir irgendwas vorzuwerfen??? wenn nicht, dann rat ich dir, komm in die strümpfe…
solltest du evtl leistungen vom amt beziehen, werden die sich dort wahrscheinlich auch vertrauensvoll an den kindsvater wenden…denn kinder haben auch einen anspruch!
warum gibt es keine vaterschaftsanerkennung? es geht mich nix an, aber ich denke, das das schon wichtig ist. einmal von der gesetzlichen seite und auch irgendwann mal für dein kind!
ich wünsch dir alles gute

sorry keine ahnung