Hi,
ich lese da immer was von 20, 25 oder 30 %. Was ist denn nun derzeit richtig, wenn ich über den Freibetrag 1421,00 EUR komme?
Wäre super, wenn mir jemand eine Antwort geben kann.
Danke
Sutti
Hi,
ich lese da immer was von 20, 25 oder 30 %. Was ist denn nun derzeit richtig, wenn ich über den Freibetrag 1421,00 EUR komme?
Wäre super, wenn mir jemand eine Antwort geben kann.
Danke
Sutti
Hallo Sutti,
alle drei genannten Prozentsätze sind richtig und gleichzeitig keiner der drei.
Warum?
Die Kapitalertragsteuer ist genauso wie die Lohnsteuer keine eigenständige Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die ESt. Heißt: Bei der Veranlagung gilt letztlich der individuelle Steuersatz.
Der Satz von 20% gilt bei Dividenden, wenn der Gläubiger die KapSt trägt. Sonst 25% bei Dividenden.
Der Satz von 25% gilt bei Gewinnobligationen, bei Einnahmen aus Beteiligungen, kapitalbildenden Lebensversicherungen und dergleichen, wenn der Gläubiger die KapSt trägt; sonst 33 1/3 %.
Der Satz von 30% gilt bei Zinserträgen aus sonstigen Forderungen, wenn der Gläubiger die KapSt trägt, sonst 42,85%.
Dieses ist ein sehr grob verkürzter Überblick. Die vollständige Aufstellung gibts in §43a Abs 1 EStG. Dort wird systematisch auf §§ 43 und 20 EStG Bezug genommen, die beiden braucht man also auch dafür.
Schöne Grüße
MM
danke, jetzt weiss ich mehr
o.T.
Sutti