Habe Sonnabendnachmittag einen Kaufvertrag für ein Möbelstück abgeschlossen und den am Montag zur Ladensöffnung wieder storniert. Daraufhin hat mir das Möbelhaus eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 10 % vom Bruttoverkaufspreis gemäß den von mir anerkannten Verkaufs- und Lieferbedingungen berechnet. In den Verkaufs- und Lieferbedingungen stand nichts über diese Schadensersatzpauschale.
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber im BGB gibt es keine Schadenersatzpauschalen.
Wenn es also nicht im Kaufvertrag und den AGBs steht dann ist sie auch nicht vertraglich vereinbart.
Und wenn es in den AGBs steht, Sie diese aber nicht vor oder mit dem Kaufvertrag ausgehändigt bekommen haben sind sie auch nicht mit vereinbart worden.
Am Besten den Händler noch mal fragen wo das denn überhaupt stehen soll?
Gruß
Jürgen