Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte meiner Steuerberaterin bei meinen Steuerunterlagen auch div. Kosten für z. Bsp. Apotheke
und Praxisgebühr, um nur einige zu nennen eingereicht.
Als meine Einkommensteuererklärung fertig hatte, sagte sie mir das diese Ausgaben nicht berücksichtigt werden können. Ich müßte bei meinen Jahreseinkommen von 57.900€ ca. 4000,00€ Eigenanteil selbst tragen, ehe ich derartige Kosten geltendmachen kann.
Das würde ja 6,9% von meinem Einkommen entsprechen.
Ist dies tatsächlich richtig und wenn ja wo kann ich das nachlesen ?
Vielen Dank
Hallo,
außergewöhnliche Belastungen (agB) §33 EStG - sind sie ledig und ohne kind, müssen sie 7% (Einkünfte über 51.130 €)selber tragen, ehe eine steuerliche anerkennung erfolgen kann.
Insofern sollte ihre stb recht haben.
mfg ignaz
Hallo Matze47, es tut mir leid, daß ich Dir da nicht weiterhelfen kann! Ich denke, daß Deine Steuerberaterin da besser informiert ist! Allerdings klingt ein Anteil von 6,9% für mich sehr wahrscheinlich!-Als ich arbeitslos war, betrug der jährliche Eigenanteil bis man eine „Befreiung“ von Zuzahlungen beantragen konnte, auch in etwa 6 bis 7%! Vielleicht ist das ja irgendwie vergleichbar… lieben Gruß