Hallo zusammen,
eine Ehepaar, beide beziehen Leistungen Grundsicherung im Alter und haben keine anderen Einkünfte und kein Vermögen außer dem gesparten Geld, sie ist 65 und schwerbehindert, er ist 69. Wie hoch das Freivermögen dieses Ehepaars, sprich wie viel dürfen sie unberührt auf ihrem Bankkonto (nur der Mann hat ein Bankkonto) halten, ohne dass die Leistungen verkürzt werden?
Danke