Wie hoch ist nun das Freivermögen für Bezieher der Sozialhilfe?

Hallo zusammen,

eine Ehepaar, beide beziehen Leistungen Grundsicherung im Alter und haben keine anderen Einkünfte und kein Vermögen außer dem gesparten Geld, sie ist 65 und schwerbehindert, er ist 69. Wie hoch das Freivermögen dieses Ehepaars, sprich wie viel dürfen sie unberührt auf ihrem Bankkonto (nur der Mann hat ein Bankkonto) halten, ohne dass die Leistungen verkürzt werden?

Danke

Hallo!

Lies mal hier rein, es gibt keinen echten „Freibetrag“, trotzdem gibt es eine Liste von „DIngen“, die nicht angerechnet werden. Am griffigsten wäre noch ein Geldbetrag von 5.000 € für Einzelperson, Ehepaar verdoppelt.

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung

MfG
duck313

Ich vermute, dass es bei Ehepaaren keine Rolle spielt, ob sich das Geld auf einem Konto oder auf zwei getrennten Konten befindet. Das vermute ich deswegen, weil es im umgekehrten Fall ja auch keine Rolle spielen würde, auf wessen Konto sich das jeweilige Geld befindet oder wer von beiden ein Einkommen erzielt; das würde ja auch beiden gemeinsam angerechnet werden.

Ich würde also vermuten, dass sie 10.000 Euro besitzen dürfen, ohne von diesem Geld leben zu müssen.

Falls sie mehr besitzen, sollten sie den Antrag auf Wohngeld in Erwägung ziehen.