Wie hoch kann ein Ausfallhonorar b. Z. max. sein ?

Ich war bei einen Zahnarzt. Am ersten Tag habe ich eine Anmeldung und Erklärung (damals dachte ich das ist nur eine einfaches Anmeldungsformular)unerschrieben. Dann bekam ich einen neuen Termin ohne Erklärung. Und ich habe diesen Termin zu spät abgesagt. Jetzt habe ich ein Ausfallhonorar von 150 Euro zu zahlen. In welcher Höhe habe ich ein Ausfallh. zu bezahlen ? Muss ich überhaupt bezahlen wenn ich sonnst nichts unterschrieben habe und der Artz auch nicht nachweisen kann welche Behandlung vorgesehen war ? Wer kann helfen und Auskunft geben ?
Vielen Dank!!!

  1. Der Zahnarzt kann nachweisen was für eine Behandlung vorgesehen ist, aufgrund der Terminierung ( Dauer und Angabe der Behandlung im Bestellbuch, schriftlich oder im PC) und aufgrund der Diagnose in der Karteikarte.

  2. Hast du wohl bei der Anmeldung einen Anamnese-bogen ausgefüllt und Unterschrieben, in dem aufgelistet steht wie man bei Terminabsagen verfahren soll, was auf einem zukommt bei nicht einhalten. Diesen hast du sicherlich gelesen, man unterschreibt nämlich nichts was man nicht liest und versteht!

  3. Kann man dir nur sagen ob die Höhe in Ordnung ist wenn man weiß was geplant war, für eine einfache Füllung wäre das zu hoch.

Hallo,

also einen Termin ohne Erklärung? Heißt das, du wußtest nicht, was bei dir gemacht werden sollte?

Muss ich überhaupt bezahlen wenn ich sonnst nichts unterschrieben
habe und der Artz auch nicht nachweisen kann welche Behandlung
vorgesehen war?

Du hast doch wahrscheinlich den Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben. Ich möchte wetten, da stand genau erklärt, wie im Falle von Nichteinhaltung von Terminen verfahren wird. Und den Nachweis über die geplante Behandlung wird er mit Sicherheit auch anhand des Bestellbuches führen können.

In welcher Höhe habe ich ein Ausfallh. zu bezahlen ?

Wenn der ZA diese Behandlungzeit ausschließlich für dich reserviert hat und keine anderen Patienten behandelt hat, dann könnte er eine Vergütung in Höhe der geplanten Behandlung (ohne Materialkosten) verlangen.

LG Kathi

Hallo,
Wenn Du deinen Termin rechtzeitig absagst, muss kein Honorar gezahlt werden. Was jetzt genau unter rechtzeitig zu verstehen ist und wie hoch die zu bezahlenden Honorare sind ist eine Festlegung der Juristen. Wenn Du nicht gleich (aus Ärger) zu einem Anwalt gehen willst, würde ich es mal bei der Beratungsstelle der Zahnärztekammer deines Bundeslandes versuchen, die müssten Dir helfen können.

Gruß Christian

Hi,

und vielleicht nochmal nachgucken (lassen), was man da im ANamnesebogen genau unterschrieben hat?

die Franzi

Vielen Danke für alle ! Das hat mir gut geholfen. Ich warte noch etwa Tage und…