Wie hoch kann ich die Nebenkosten pauschal maximal ansetzen

Hi. Ich möchte die Hälfte meines Hauses an eine an eine Firma über ein Jahr vermieten. Sie lässt wohl dann immer die gleichen 2 Personen drin wohnen.
Ich habe keine Möglichkeit Strom, Wasser, Heizung usw. separat auszuweisen und möchte einen Pauschalbetrag machen. Die Gesamtmiete soll z.B. 800€ bezahlen. Wieviel kann ich dann max. für Nebenkosten pauschal ansetzen?
Ich möchte natürlich so wenig wie möglich Steuern bezahlen ohne Ärger beim Finanzamt zu bekommen. Wäre z.B. 500 Kaltmiete und 300 Euro Nebenkosten pauschal ohne Abrechnung möglich?
Ausgaben am Haus kann ich dann ja auch angeben nehm ich mal an. zu 50%? Also z.B auch Farbe?
Vielen Dank schon mal.

Hallo,

dem Finanzamt sind die Nebenkosten herzlich egal, weil sie aus Sicht des Vermieters ein durchlaufender Posten sind. Egal, was Du ansetzt, am Ende werden Differenzen mit der tatsächlichen Abrechnung durch eine Nach- oder Rückzahlung ausgeglichen. Daher akzeptieren die Finanzämter es auch, wenn die NK in der Steuererklärung gar nicht erst auftauchen.

Gruß
C.

Wie kann ich es dann am Besten machen? Gibt es Tipps?eö Eine Abrechnung kann ich beim Öl gar nicht machen

Ist die Wohnung möbliert oder teilmöbliert?

Wenn ja, brauchen Nebenkosten erst gar nicht ausgewiesen werden.
Das wäre dann vergleichbar einem Pensionsbetrieb.

Ja ist möbliert. Vielleicht kann ja noch jemand helfen wie ich das am besten mache wegen den Nebenkosten

Das Unternehmen, das Mieter wird, braucht aber eine Abrechnung, damit es die Kosten als Betriebsausgaben absetzen kann. Irgendwie wirst Du also Wasser, Öl usw. schon umlegen müssen. Ob das nach tatsächlichem Verbrauch, Grundfläche, Zahl der Zimmer machst oder Zahl der Parteien, ist erst einmal wurscht.

Erst recht wurscht ist das dem Finanzamt, weil das - wie ich erwähnte - die Nebenkosten als durchlaufenden Posten betrachtet.

Natürlich kannst Du auch eine pauschale Miete verlangen, die dann abzüglich der Werbungskosten zu versteuern wäre. Die für das Mietobjekt gezahlten Beträge für Wasser, Öl usw. müßtest Du aber auch irgendwie belegen können, so daß die Sache am Ende auf das gleiche hinausläuft.

Also: überlege Dir, wie Du Wasser, Öl, Grundsteuer, Straßenreinigung und was die Betriebskostenverordnung noch so alles hergibt umlegen willst, schreibe das in den Mietvertrag und dann hat sich die Sache.

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Dann hat sich das mit den auszuweisenden Nebenkosten doch völlig erledigt.

Du musst dann nur für das Finanzamt die anteileigen Betriebs- und Unterhaltskosten schlüssig nachweisen, um die von den Brutto- Einkünften abzuziehen.
Der Steuerberater deines geringsten Misstrauens ist der kompetente Ansprechpartner.
Dessen Salär wird sich sehr schnell rentieren.

PS: Bei möbliert vermieteten Räumen gelten abweichende gesetzliche Kündigungsfristen.