Wie hoch kann Nebenkostenvorausz. angesetzt werden

Hallo zusammen,

ich hätte eine dringende Frage an euch/Sie.

Wir wollen eine Wohnung mieten mit 60qm. Miete: EUR 600,-- + EUR 200 Nebenkostenvorauszahlung

Uns kommt die Nebenkostenvorauszahlung sehr hoch vor. Können Sie uns sagen wie hoch durchschnittlich die Vorauzahlungen angesetzt werden können?
Muss es eine Aufteilung geben zwischen Heizkosten und sonstigen Betriebskosten?

Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Lunabella,

nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes betrugen die
durchschnittlichen Betriebskosten im Jahr 2008 pro qm und Monat 2,16 €. Bei 60
qm kommt man da auf Betriebskosten von knapp 130 € monatlich. Du kennst aber
sicher den alten Spruch: „Im Schnitt war der Bach nur 30 cm tief. Trotzdem ist das
Schwein ersoffen.“ Es hängt auch von den konkreten Umständen ab. Gas ist
tendenziell etwas teurer, Fernwärme billiger, Öl am billigsten. Ein großer Garten
kostet Geld, eine gute Dämmung spart. Gibt es einen Aufzug? Der ist teuer. Ich
denke, mit 2,50 pro qm und damit Vorauszahlungen in Höhe von 150 € monatlich
seit ihr gut dabei.

Grüße aus Berlin

Der Wohnungsanwalt

Hinsichtlich einer Aufteilung kommt es darauf an, ob eine Betriebs- und NebenkostenPAUSCHALE gezahlt werden soll (über die dann NICHT abgerechnet wird) oder eine VORAUSZAHLUNG. Bei der Vorauszahlung (200 EUR können bei 60 qm schon hinkommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab - z. B. Alt-/Neubau, Heizungs-/Befeuerungsart, Isolierung, Lage etc.) wird jährlich über die einzelnen Kostenarten, die sämtlich im Mietvertrag aufgeführt sein MÜSSEN, abgerechnet.

Rechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,

es kommt darauf an, welche Kosten abgerechnet werden, ob es einen Aufzug gibt oder Gartenanteil usw.

Außerdem kann dies auch ein Vorteil sein, weil man dann vielleicht keine hohe Nachzahlung bei der Jahresabrechnung hat.

Soweit ich weiß, muss nicht unbedingt eine Trennung der Kosten sein, wenn 1x jährlich über alle Kosten abgerechnet wird.

(Auskunft nicht rechtsverbindlich)

Gruß rebo

Hi…
ich gebe dir den ultimativen Tipp. es gibt eine Nebenkostenverordnung. Einfach googeln und als PDF Datei downloaden. da steht alles drinn was ein Vermieter dir aufbrummen kann. Natürlich gillt nicht jeder der ganzen Punkte da z.B: wenn eine Etagenheizung eingebaut ist eben dann nicht der Punkt gilt der das mit der Zentralheizung regelt. Aber wenn du Luxus hast und geniest dann können die Nebenkosten schon hoch sein… Siehe Hausmeisterkosten ( sind dann sogar Sozialabgaben drinnen oder einen Aufzug obwohl du Parterre wohnst)… Aber die entscheidung hast ja du… 10,-€ den m wären mir jedoch sowieso viel zu teuer…

Hallo,
es kommt natürlich darauf an, welche Nebenkosten mit auf den Mieter abgewälzt werden und die Kosten selber können sehr stark variieren. Verschiedene Studien zeigen, dass die Kosten zwischen 2 und 4 EUR/m² liegen können, wobei jeweils die Hälfte für die Heizkosten bzw. Betriebskosten gerechnet werden kann. Die Aufteilung zwischen den Kostenarten muss sich detailiert in den Vorauszahlungpositionen des Mietvertrages wiederfinden und sollte der tatsächlichen Höhe in etwa entsprechen.

VG

Eine richtige Aussage erhaltet ihr beim DMB = Deutscher Mieter Bund.

Du kannst aber auch auf deren Seite informationen herauslesen.

Siehe: Betriebskostenspiegel pro qm Wohnfläche
http://www.mieterbund.de/service.html

Gruß Pitcher

Hallo Lunabella,

ohne Angaben zur Wohnung sind aussagen zuden monatlichen Vorauszahlungen eigentlich nicht möglich.
Da ohnehin nur bestimmte Kosten nachAnfall umgelegt werden dürfen, ist das auch zweitrangig. Die zuviel entrichteten warmen und kalten Betriebskosten bekommst Du zurück. Nach meiner Ansicht ist es wichtiger die Auflistung der zur Umlage vorgesehenen Betriebs- und Wartungskosten dahingehend zu prüfen, ob sie umlagefähig sind und unter welchen Voraussetzungen weitere nicht genannte BK umgelegt weren dürfen. Hier wird der Mieter oftmals benachteiligt. Die umlagefäigen BK können bei Verbraucherverbänden, Mietervereinen oder aus der Literatur in Erfahrung gebracht werden und hängen stark vom Wohnkomfort des Hauses ab.

Mit freundlichem Gruß

Oswald

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