Wie hoch Mahngebühren sein?

Wenn eine Abbuchung per Lastschrift durch einen Dienstleister nicht erfolgen kann, darf er dann umgehend (also ohne 1. Mahnung) Mahngebühren in Höhe von 100% des zu zahlenden Betrags fordern? Ich habe gelesen, dass Mahngebühren in der Regel 2,50 EUR betragen würden, bei 15 EUR beispielsweise wären 100% ja deutlich übertrieben.

Zunächst einmal muss man sich die Rechtsnatur von Mahn"gebühren" klar machen, bei denen es sich nämlich im streng juristischen Sinn nicht um Gebühren handelt, sondern um einen Anspruch auf Schadensersatz. Ersetzt werden muss der Schaden, der durch den Verzug entsteht (§§ 280 I, II, 286 BGB), und dieser besteht in den Kosten der Rechtsverfolgung.

Also: Der Gläubiger muss einen Brief schreiben, ihn frankieren und abschicken oder dies einen Angestellten machen lassen, den er auch noch bezahlen muss; dies ist ein Schaden, der - im Verzugsfall! - ersetzt verlangt werden kann.

Ob die Forderung 10 Euro oder 10.000 Euro betrug, ist dabei völlig egal. (Das würde nur eine Rolle spielen bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts, denn dessen Kosten sind auch Verzugsschaden, doch was er ksotet, hängt vom Streitwert ab.)

Meines Wissens nach werden von den Gerichten 10 Euro (?) an Mahnkosten ohne weiteres anerkannt, wenn der Kläger dies so beantragt. Der Betrag kann auch etwas darunter oder darüber liegen, mir fehlen leider die praktischen Erfahrungswerte.

Levay

Hallo,

ergänzend zur anderen Antwort: Bei einer Rücklastschrift kommen da noch die Rücklastschriftgebühren der Bank als Schaden dazu, die schonmal allein 8-10 EUR sein können. So sind 15 EUR nicht wirklich übertrieben.

Alexander