Hallo w-w-w-Gemeinde,
ich kann seit mehreren Wochen mein Badewanne nicht mehr dem Zweck entsprechend nutzen, da aus dem Wasserhahn nur lauwarmes Wasser sprudelt (okay, ich find´s halt reichlich ungemütlich). Durchlauferhitzer-Wartung brachte keinen Erfolg. Der Mangel liegt wohl an verkalkten Rohren, die die Wassermenge sehr stark reduzieren, so dass der Durchlauferhitzer nicht ausreichend „hochschaltet“ (so der Handwerker).
By the way: ich stinke noch nicht, da meine getrennte Dusche mit eigenem DE noch ausreichend funktioniert
))
Ich möchte nun, da ich schon mehrfach und unmissverständlich auf diesen Mangel hingewiesen habe, eine Frist setzen und mit einer prozentualen Minderung der Mietzahlung drohen. Wieviel Prozent kann ich da ansetzen? 5%? oder 10%? Selbstverständlich kürze ich erst nach Ablauf der Frist…
Tipps und Rat nimmt gerne entgegen:
Ernie
Hallo,
hier gehts es um eine Mietminderung wegen unzureichendem Warmwasser zum Baden. Wenn die Warmwassertemperatur unter 40 Grad liegt, musst Du dem Vermieter eine Mietminderung von mindestens 7,5 %, höchstens jedoch 10 % darlegen. Miete für die Zukunft nur unter Vorbehalt bezahlen, ausdrücklich in der schriftlichen Mängelanzeige hinweisen und nicht vergessen, hinzuweisen auf frühere Reklamationen, die erfolglos waren. Die Mietminderung ist, wenn bereits reklamiewrt, sofort möglich. Beseitigung des Mangels verlangen, ggfls. hinweisen, wenn der Mangel nicht zu einem bestimmten Termin (den Du nennen musst) beseitigt ist, würdest Du einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Da aber eine Verkalkung vorhanden sein soll, wie Du meinst. Frage an Dich. Wewr ist für die Wartung zuständig ? Wann wurde zuletzt gewartet oder bist Du für die Wartung verantwortlich ? Wenn ja, dann hast Du leider kein Mietminderungsrecht, wenn es an der Entkalkung liegt, denn dann bist Du ja dafür verantwortlich.
Gruss Günter
Hi Günther,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe den Durchlauferhitzer auf meine Kosten warten (entkalken) lassen. Das ist mietvertraglich geregelt und läuft unter Kleinreparaturen. Aber ich denke (und der Handwerker, der den DE wartete und danach noch mal zum durchchecken kam, nachdem ich reklamierte), dass die Zuleitungs-/Wasserrohre in der Wand ebenso verkalkt und demzufolge im Querschnitt kleiner wurden. Die Rohre warten zu lassen kann nicht Aufgabe und/oder Verantwortung des Mieters sein, da es eindeutig Gebäudebestandteile sind.
Kleines Schmankerl: Der Handwerker ist Mitarbeiter meines Vermieters…
Nochmals Dank!
Ernie
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Hallo Ernie,
Ich habe den Durchlauferhitzer auf meine Kosten warten
(entkalken) lassen. Das ist mietvertraglich geregelt und läuft
unter Kleinreparaturen.
Kleinreparaturen fallen nicht unter den Bereich Wartungen oder umgekehrt Wartungen nicht unter Kleinreparaturen. Kleinreparaturen sind z.B. Rolladengurte, Wasserhähne, Fenstergriffe. Im Mietvertrag muss ausdrücklich vereinbart sein, dass der Mieter die Kosten der Wartung für Durchlauferhitzer trägt. Der oft in Anspruch genommene Hinweis bei den Heizkosten, dass der Mieter dort die Wartungskosten trägt und somit dies auf Durchlauferhitzer anzuwenden ist, ist nicht zulässig. Es muss also vereinbart sein, dass auch die Warmwasseraufbereitung oder der Durchlauferhitzer zu warten ist.
Aber ich denke (und der Handwerker,
der den DE wartete und danach noch mal zum durchchecken kam,
nachdem ich reklamierte), dass die Zuleitungs-/Wasserrohre in
der Wand ebenso verkalkt und demzufolge im Querschnitt kleiner
wurden. Die Rohre warten zu lassen kann nicht Aufgabe und/oder
Verantwortung des Mieters sein, da es eindeutig
Gebäudebestandteile sind.
Wenn es nachgewiesne ist, dass die Rohre verkalkt sind, hat der Vermieter dieses Arbeiten unter dem Begriff Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen und die Kosten können dann auch nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Gruss Günter