meinst du mit berufsunfähigkeitsbescheinigung ein
beschäftigungsverbot zum schutz des kindes oder der wertenden
mutter?
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT nach § 3 Mutterschutzgesetz
in meinen Augen hast den wichtigsten passus bereits genannt
„freiwillige Leistung“ …
JA, ABER ICH HABE MAL GEHÖRT, DAS DIESE ZU ZAHLEN SIND, WENN DREI MAL HINTEREINADER STILLSCHWEIGEND GEZAHLT WURDE, UND AUSSERDEM EIN WEGFALL ODER EINE KÜRZUNG BEI AUSSZAHLUNG DER VORANGEGANGEN SONDERZAHLUNG ERWÄHNT WORDEN SEIN MUSS…
die daten sind einfach viel zu wenig um da etwas zu sagen zu
können
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und
Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende
Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in
ich-Form).
Ausführliche Informationen unter
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
HABE DAHER ANFRAGE GEÄNDERT, VIELL. REICHEN JETZT DIE INFORMATIONEN?!
Wie hoch müsste das Weihnachtsgeld sein?
Hallo bräuchte Hilfe von einem Arbeitsrechtspezialisten bzw. einem Lohnbuchhalter:
Wenn eine Mitarbeiterin am 06.10.11 ein Baby auf die Welt gebracht hat, seit 10/2007 angestellt ist,das erste mal im November 2008 Weihnachtsgeld erhalten hat und aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach §3 MuSchG ab dem 12.04.2011 erhalten hat,wie viel Weinachtsgeld / 13. Gehalt, bei einem Bruttolohn von monatlich 3000 Euro, muss ihr im November für das Jahr 2011 ausbezahlt werden?
Zusätzlich Info im Arbeitsvertrag steht wie folgt:
Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld oder 13.Monatsgehalt sind feiwillige Leistungen des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch besteht auch bei mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, oder negativen Verhalten des Mitarbeiters widerrufen werden…
Vielen lieben Dank an alle, die mir da vielleicht helfen können…