Wie hoch müsste mein Weihnachtsgeld sein?

Hallo bräuchte Info von einem Arbeitsrecht bzw. eines Lohnbuchhalters:

Habe am 06.10.11 ein Baby auf die Welt gebracht, bin seit 10/2007 angestellt, habe das erste mal im November 2008 Weihnachtsgeld erhalten. Klausel im Arbeitsvertrag - Freiwillige Leistung…- Jetzt habe ich dieses Jahr ab Mai eine Berufsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, auf Anraten meines Arbeitgebers! - Nun erhalte ich eine Abrechnung mit 1.500 Euro Weihnachtsgeld (sonst habe ich das volle 13. Gehal in Höhe von 3.000 Euro erhalten).
Ist das Geld richtig berechnet? Vielen lieben Dank an alle, die mir da vielleicht helfen können…

meinst du mit berufsunfähigkeitsbescheinigung ein beschäftigungsverbot zum schutz des kindes oder der wertenden mutter?

in meinen Augen hast den wichtigsten passus bereits genannt „freiwillige Leistung“ …

die daten sind einfach viel zu wenig um da etwas zu sagen zu können

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

der Arbeitgeber kann die Sonderzahlung nach folgender Formel kürzen:

Gehälter des Jahres + Sonderzahlung : 260 AT = durchschnittliches tägliches Entgelt : 4 x Anzahl der Krankheitstage = max. Kürzung

Evtl. finden sich Regelungen hierzu auch in Ihrem Arb.-vertrag oder ggf. in bestehenden Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.

LG Corinna

meinst du mit berufsunfähigkeitsbescheinigung ein
beschäftigungsverbot zum schutz des kindes oder der wertenden
mutter?

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT nach § 3 Mutterschutzgesetz

in meinen Augen hast den wichtigsten passus bereits genannt
„freiwillige Leistung“ …

JA, ABER ICH HABE MAL GEHÖRT, DAS DIESE ZU ZAHLEN SIND, WENN DREI MAL HINTEREINADER STILLSCHWEIGEND GEZAHLT WURDE, UND AUSSERDEM EIN WEGFALL ODER EINE KÜRZUNG BEI AUSSZAHLUNG DER VORANGEGANGEN SONDERZAHLUNG ERWÄHNT WORDEN SEIN MUSS…

die daten sind einfach viel zu wenig um da etwas zu sagen zu
können

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Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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HABE DAHER ANFRAGE GEÄNDERT, VIELL. REICHEN JETZT DIE INFORMATIONEN?!

Wie hoch müsste das Weihnachtsgeld sein?

Hallo bräuchte Hilfe von einem Arbeitsrechtspezialisten bzw. einem Lohnbuchhalter:

Wenn eine Mitarbeiterin am 06.10.11 ein Baby auf die Welt gebracht hat, seit 10/2007 angestellt ist,das erste mal im November 2008 Weihnachtsgeld erhalten hat und aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach §3 MuSchG ab dem 12.04.2011 erhalten hat,wie viel Weinachtsgeld / 13. Gehalt, bei einem Bruttolohn von monatlich 3000 Euro, muss ihr im November für das Jahr 2011 ausbezahlt werden?

Zusätzlich Info im Arbeitsvertrag steht wie folgt:
Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld oder 13.Monatsgehalt sind feiwillige Leistungen des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch besteht auch bei mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, oder negativen Verhalten des Mitarbeiters widerrufen werden…

Vielen lieben Dank an alle, die mir da vielleicht helfen können…

Vielen lieben Dank, aber die Rechnung verstehe ich nicht ganz.

Bis wohin zählen bei mir die Gehälter des Jahres?
-bis zu Beginn des Mutterschutzes
-bis Ende des Mutterschutzes
???

Zählt mein Beschäftigungsberbot ab Mai auch zu Fehltagen, ich denke nicht.

Dann würde ich bei Beginn Mutterschutz sagen,
dass waren 5.5 Gehälter „des Jahres“ (Mutterschutz ab 16.08.11)

  • Sonderzahlung (WEihnachtsgehalt norm. 3000 Euro)
    / 260 =75 Euro ((3000*5,5)+3000)/260)

und dann steig ich aus?

Anzahl der
Krankheitstage = max. Kürzung

Dass waren glaub ich 5 Wochen

d.h.
75 Euro / (4*25 Tage) =0,75 Euro

und nu?

Bitte noch mal kurz um Hilfe dieser Berechnung, danke.

es fehlt noch der GESAMTE passus zum thema sonderzahlung/weihnachtsgeld aus dem Vertrag

was stand die letzten jahre auf dem Kontoauszug bei deinem Nov.gehalt (oder bei welchem auch immer das mit ausgezahlt wurde) - ganz so einfach ist das nicht mit der sogenannten betrieblichen übung…

gibt es betriebsvereinbarungen zum thema weihnachtsgeld dann müsste man auch deren wortlaut kennen um dazu was sagen zu können.

vgl. mit anderen (mir bekannten bereichen) ist es aber durchaus legitim. z.B. im Bereich des TV-L (Tarifvertrag der Länder) wird die Sonderzahlung auch nur für anwesenheitsmonate gezahlt - unschädlich ist da nur Krankheit innerhalb der Lohnfortzahlungszeit… beim Beschäftigungsverbot zahlt ja der Arbeitgeber erstmal nur weiter darf sich das alles inkl. der Arbeitgeber-SV-Anteile von der Krankenkasse wieder holen, gezahlt hat also dann die Kasse und nicht der AG, somit kann ich der Auffassung folgen dass das Weihnachtsgeld da gekürzt wurde.

sorry

So wie ich das sehe,steht ja in Deinem Arbeitsvertrag Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung.Auch wenn Du sonst ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld bekommen hast, heißt das nicht, dass daraus ein Gewohnheitsrecht entsteht.Es ist eine freiwillige Leistung und so kann er dies nach seinem Düncken kürzen oder auch ganz weg lassen.Was natürlich aus menschlicher Sicht sehr bedauerlich ist. Aber sag mal, warum wurdest Du während der gesamten Schwangerschaft krank geschrieben bzw. berufsunfähig. Arbeitest Du in einem Heilberuf und darfst nicht mit Blut oder sonstigen kontraminierten Stoffen in Berührung kommen.Oder röntgen, oder konnte Dein Arbeitgeber Dich nicht in einer anderen Abteilung unterbringen. Es ist ja so, er bekommt ja das ganze Geld der Lohnfortzahlung an Dich zurück. Dafür bezahlt er ja die Umlagen.Aber an den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt er hängen. Vielleicht hat er sich darüber geärgert. Aber freue Dich jetzt mit Deinem Baby

Hallo
da es 3 x hintereinander gezahlt worden ist besteht eigentlich ein Rechtsanspruch drauf trotz freiwilligkeitsvorbehalt, es sei denn der Freiwilligkeitsvorbehalt wurde jedes jahr mit der Zahlung neu ausgesprochen, zumindest für die Zeit anteilig bis 8 Wochen nach der Geburt, also für die Zeit bis Ende der Mutterschutzfrist
lg
MT

Hallo nochmal,

kürzen würde ich es erst ab Beginn der Elternzeit. Steht denn irgendwas im Arb.-vertrag? Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag?

LG Corinna

Kann ich so nicht sagen. Was sagt der Arbeitsvetrag zur Berechnung des Weihnachtsgeldes? Muß man zu einem bestimmten Zeitpunkt z.B. beschäftigt gewesen sein?

Hallo,
war längere Zeit ausgefallen und konnte somit nicht zeitnah antworten.
Ich verstehe den Begriff „Berufsunfähigkeitbescheinigung“ nicht und kenne diesen auch nicht! Und dies noch auf Anraten des Arbeitgebers!?!? Verstehe wiederum nur Bahnhof!?!?
Wie das mit UG und WG geregelt ist, steht in Deinem Arbeitsvertrag, sofern Du einen richtigen hast! Schau mal nach!
Gruß
W.T.

Hallo,
ich konnte leider nicht antworten, da ich selbst Krank war.
LG