Hallo!
Ich habe eine Software (Shareware) geschrieben, für die sich nun ein Verlag interessiert, der diese verlegen will.
Ich würde den Vertrag (8 Seiten) gerne auf Fallstricke von einem Anwalt überprüfen lassen. Hat jemand eine Ahnung, wie teuer das ganze werden kann?
Viele Dank für Eure Hilfe!
Hi,
Ich habe vor ein paar Monaten auch einen Vertrag überprüfen lassen. Die Rechnung ging nach Anwalts-Gebührenordnung (hieß das so?), und zwar pauschal als „Erstberatung“. Wenn ich das richtig im Kopf habe, waren das 180 € plus MWSt.
Der Anwalt hatte seinerzeit angeboten, es so zu machen: wenn ich mich nach 4 Wochen nicht mehr bei ihm melde, geht er davon aus, daß die Erstberatung geholfen hat, und er schickt mir die Rechnung. Brauche ich weiterhin seine Hilfe, geht man weiter auf Honorarbasis, was im Stundensatz wohl günstiger ist.
Aber frag doch Deinen Rechtsanwalt, wieviel er Dir berechnen würde! Seine Auskunft ist verbindlich, meine nicht.
Gruß
J.
Hi,
Ich habe vor ein paar Monaten auch einen Vertrag überprüfen
lassen. Die Rechnung ging nach Anwalts-Gebührenordnung (hieß
das so?), und zwar pauschal als „Erstberatung“. Wenn ich das
richtig im Kopf habe, waren das 180 � plus MWSt.Der Anwalt hatte seinerzeit angeboten, es so zu machen: wenn
ich mich nach 4 Wochen nicht mehr bei ihm melde, geht er davon
aus, daß die Erstberatung geholfen hat, und er schickt mir die
Rechnung. Brauche ich weiterhin seine Hilfe, geht man weiter
auf Honorarbasis, was im Stundensatz wohl günstiger ist.Aber frag doch Deinen Rechtsanwalt, wieviel er Dir berechnen
würde! Seine Auskunft ist verbindlich, meine nicht.Gruß
J.
Moin moin,
Nur zur Ergänzung, es kommt nun die Standardantwort eines Juristen (auch wenn ich keiner bin):
Es kommt darauf an!
Wie umfangreich (inhaltlich) ist der Vertrag? Ist es z. B. ein deutscher Verlag, gilt also deutsches Recht, ansonsten ist die Recherche umfangreicher, also auch teuerer.
Vielleicht gibt es Alternativen, falls die Preisanfrage beim Anwalt dir zu teuer vorkommt. Kennst du andere aus dem Bereich, die schon Erfahrungen haben? Frag die!
Oder hast Du schon mal versucht, selbst dem Verlag einen Vorschlag zu machen? Falls Du dies probieren möchtest, dann schick ich Dir gern mal ein paar Links mit Standardverträgen, kann man aber auch googlen.
Ansonsten lies einfach den Vertrag und frag den Verlag, falls du eine Formulierung nicht verstehst, wie dies gemeint ist. Und falls das ganz anders klingt als der eigentliche Text, dann sollen sie das reinschreiben, was sie meinen und nichts anderes.
Gruß
Alex
P.S. Jose, ich bin Dir immer noch was schuldig, ich weiss nur nicht, wie ich meine Schuld begleichen kann. Ich vergesse dich nicht.
Hi Alex,
P.S. Jose, ich bin Dir immer noch was schuldig, ich weiss nur
nicht, wie ich meine Schuld begleichen kann. Ich vergesse dich
nicht.
Na, dann her mit der guten Flasche Whisky!
Im Ernst: Du bist mir was schuldig? Äh, worum ging es da noch?
Gruß
J.
Oh oh, guter Whisk(e)y ist natürlich nicht schlecht.
Es ging um das Herr-der-Ringe-Hörspiel. Klingelt’s?
Gruß
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Oh oh, guter Whisk(e)y ist natürlich nicht schlecht.
Es ging um das Herr-der-Ringe-Hörspiel. Klingelt’s?
Jau. Jetzt weiß ichs.
Also wenn Du mal in Frankfurt bist… 
Gruß
J.
*huschwegbevorderModkommt*