Wie hoch sind die Kosten bei Realsplitting?

Man verlangt nun von mir am Realsplitting teilzunehmen, ich befürchte aber
das die Kosten dadurch eine Einsparung zu nichte machen, bzw. sogar mehr Kosten entstehen als Ersparnis?

Fragen:

  • Wie hoch ist bei mtl. 659 € (p. a. 7909 €) Unterhalt = Einkommen, die Steuerlast?

  • Welche Steuern fallen an?

  • Mit welchem Steuersatz werden solche Einkünfte besteuert?

  • Ist das Einkommen von 7909 € auch Sozialversicherungspflichtig?

  • Wie hoch wären die Sozialabgaben?

  • Ist es richtig, das ich die ex-Frau von ALLEN? dadurch entstandenen Kosten freihalten muß?

  • Auch ihre ev. Steuerberatungskosten?

Sachverhalt 2 Trennungsunterhaltszahlungen in 2010 an die Ex-Frau, mtl. 816 €, kein weiteres Einkommen
(neue Unterhaltsforderung mit der Begründung Realsplitting gefordert)

Fragen:

  • Wie hoch ist bei mtl. 816 € (p. a. 9792 €) Unterhalt = Einkommen, die Steuerlast?

  • Wie hoch wären die Sozialabgaben?

Sachverhalt 3 nach der Scheidung wäre die Ex-Frau ja selber Krankenversicherungspflichtig.
(lt. Krankenkasse würde dann der Beitrag bei mtl. 659 € Unterhalt; 138,40 betragen)

Fragen:

  • Sollte sich der Unterhalt, durch das Realsplitting wirklich auf 816 € erhöhen,
    (sich somit auch der Krankenkassenbeitrag erhöhen)
    muss ich dann auch den Krankenkassendifferenzbetrag tragen?

  • Welche Kosten können mir durch das Realsplitting ev. noch entstehen?

  • Was würde eine Realsplittingberatung bei einem Steuerberater kosten?

  • Gibte es eine Terminvorgabe bis wann der Freibetrag eingetragen sein muss?

  • Kann ich auch nachträglich für 2010 am Realsplitting teilnehmen?

Hallo

sehr komplex es waren auch mehr Daten notwendig daher kann ich kaum (nicht)helfen.

Ein paar Fragen:

Wer verlangt das Realsplitting
Gibt es ein Urteil oder Titel?
Habt ihr Kinder?
Warum hat deine Frau kein Einkommen?
Ist sie arbeitsfahig?

Realsplitting: Klare mal mit dem Finanzamt oder Steuerberater ob das bei euch uberhaupt moglich ist.

Ihr Einkommen ware steuerfrei und dadurch wurde dem Staat Geld entgehen, wenn du es einseitig als Sonderausgaben abziehen kannst.

  1. Einkommen ab 400 Euro sind sozialversicherungspflichtig
  2. Steuerfreibetrag 8004 Euro (Differenz zu 9792 steuerpflichtig)

Eine Stunde bei einem Anwalt wurde hier auch helfen.

gruss

Hallo
Steuern sind leider nicht mein Experten Profil !!!
LG Sandy
(Kindesunterhalt bei minderjährigen)

Hallo und vielen Dank trotzdem, ja ich weiss, bin völlig fertig, sorry.

Wer verlangt das Realsplitting

der gegenanwalt hat nun vor scheidungstermin eine neue unterhaltsforderung gestellt auf basis des splittings, weil in einem vergelich das splitting in erwägung gezogen wurde, es sich aber nicht rechnet

Gibt es ein Urteil oder Titel?

nein noch nicht, nur den splitting hinweis a d vergeleich

Habt ihr Kinder?

ja eine tochter, 4 jahre

Warum hat deine Frau kein Einkommen?
Ist sie arbeitsfahig?

ja schwerst phsychischkrank, mit attest

Realsplitting: Klare mal mit dem Finanzamt oder Steuerberater
ob das bei euch uberhaupt moglich ist.

PROBLEM, finanzamt sagt soll zum steuerberater, den kann ich aber nicht bezahlen, da mir mtl MINUS 300 € zum leben bleiben, mir wird nichts anderes als privatinsolvenz bleiben fürchte ich

Ihr Einkommen ware steuerfrei und dadurch wurde dem Staat Geld
entgehen, wenn du es einseitig als Sonderausgaben abziehen kannst.

hmm einseitig, habe es so erlesen das sie es dann als enikommen angeben mus, und eben das macht mir angst, da ich dann verpflichtet bin sie von ALLEN kosten freitzu halten. nach meinen recherchen im netz, wäre das für mich ein zus. verlustgeschäft, kanns leider n beweisen, da mir konkret fehlt…was ich halt gefragt habe…menno

  1. Einkommen ab 400 Euro sind sozialversicherungspflichtig
  2. Steuerfreibetrag 8004 Euro (Differenz zu 9792
    steuerpflichtig)

Eine Stunde bei einem Anwalt wurde hier auch helfen.

ja super idde, nen anwalt habe ich ja, aber der kennt sich damit nicht aus, der sagt geh zum steuerberater, nur wovon…sorry

lg hardy

hallo

kann ich nicht weiterhelfen

lisa

Hallo,

die meisten Fragen betreffen „Steuerfachleute“. Da kann ich leider nicht helfen. Den Rest beantworte ich:
alsplitting teilzunehmen, ich

das die Kosten dadurch eine Einsparung zu nichte machen, bzw.
sogar mehr Kosten entstehen als Ersparnis?

Wenn die Kosten höher sind als die Ersparnis muss man auch nicht am Realsplitting teilnehmen. Du hast im Regelfall das Recht die für BEIDE Teile kostengünstigste Regelung zu wählen.

Wie hoch wären die Sozialabgaben?

  • Ist es richtig, das ich die ex-Frau von ALLEN? dadurch
    entstandenen Kosten freihalten muß?

Das ist richtig

  • Auch ihre ev. Steuerberatungskosten?

Das VERMUTLICH nicht

Sachverhalt 2 Trennungsunterhaltszahlungen in 2010 an die
Ex-Frau, mtl. 816 €, kein weiteres Einkommen
(neue Unterhaltsforderung mit der Begründung Realsplitting
gefordert)

Wenn sich Dein Nettoeinkommen durch das Realsplitting erhöht (natürlich nach Ausgleich für die Ex) bekommt sie ihren Anteil davon.

Im Familienrecht müssen BEIDE Partner alles tun (z. B. auch Steuererleichterungen ermöglichen), damit möglichst viel Entlastung bei Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger ankommt.

Sachverhalt 3 nach der Scheidung wäre die Ex-Frau ja selber
Krankenversicherungspflichtig.
(lt. Krankenkasse würde dann der Beitrag bei mtl. 659 €
Unterhalt; 138,40 betragen)

Fragen:

  • Sollte sich der Unterhalt, durch das Realsplitting wirklich
    auf 816 € erhöhen,
    (sich somit auch der Krankenkassenbeitrag erhöhen)
    muss ich dann auch den Krankenkassendifferenzbetrag tragen?

Eher nicht. Krankenkasse zahlt man von seinem Einkommen (Unterhalt) und das ist ihr Bier. Wenn Du irgendwelche Sozialabgabe - z. B. ihre Altersvorsorge - übernehmen musst, wird die vor der Unterhaltsberechnung von Deinem Nettoeinkommen abgezogen.

Gruß

sorry, aber da bin ich absolut überfragt!

Sorry, nicht mein Thema,

Gruß,
Andi

Klingt ja wirklich sehr komplex.

Nun, das Realsplitting ist fur dich nicht wirklich kompliziert, sondern eine Sonderausgabe bei der Steuereklarung. Ein Steuerberater sollte fur einen kleinen Fixpreis in der Lage sein, dir das auszurechnen.

Du kannst das aber auch im Elsterprogramm abschatzen.

Es ist richtig, dass sie das als Einkommen angegeben muss, dass sollte aber dann ihr Problem sein. Das mit den Kosten verstehe ich nicht, dass sie keinen Aufwand hat.

Bei den Unterhaltsberechnungen gehen die Kinder vor, dass muss bei der Unterhaltsberechnung berucksichtigt werden.

Krankheit: Ist sie denn aus deiner Sicht krank, oder ist es vorgeschoben? Wenn letzteres, dann wurde ich mal nachdenken, wie man das Gegenteil beweissen kann.

Trotzdem viel Erfolg

Sorry da kann ich echt nicht weiterhelfen

Hallo Hardysh,

sorry,bei soviele Fragen macht es eher Sinn einen Steuerberater vor Ort aufzusuchen.

Weil wenn ich jetzt hier mit § angekomme, ist ihnen auch nicht geholfen, es nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und am ende wissen Sie immer noch nichts.

Nochmals Sorry
Angela06