Wie hoch sind die Kosten meiner Scheidung

Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir auch diesmal helfen.
Meine Frau und ich trennen uns nach 2 Jahren Ehe. Wir haben eine gemeinsame Tochter(2 Jahre).
Ich habe zur Zeit ein Monatseinkomme (Lohnsteuerklasse 3) von ca. 3.000 € brutto. Meine Frau arbeitet nicht und bekommt unterstützung vom Staat.
Ich denke, dass wir beide mit einem Anwalt auskommen werden. Kann dieser auch die Unterhaltszahlungen regeln?
Wenn nicht, an wen muss ich mich wenden?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Hilfe!!

hallo,
ja,ein Anwalt reicht erstmal…aber warum bekommt deine Frau Geld vom Staat?Habt ihr euch nicht über ihr unterhalt geeinigt? Denn sobald du ihr Unterhalt zahlst,mußt du das Geld zurück zahlen, was der Staat ihr gezahlt hat.

lisa

Doch wir haben uns auf Unterhalt geeinigt, doch meine Frau bekommt zusätzlich noch Geld vom Staat, weil Sie mit 800 € nicht leben kann bei Mietkosten in Höhe von fast 700 €!

hallihallo. unterhaltszahlungen regelt das jugendamt für das kind. was du an sie bezahlen mußt weiß ich nicht ob das der anwalt machen kann.

gruß yvi

Hallo,
wegen Unterhalt für Tochter und Ehefrau die „Düsseldorfer Tabelle“ zu Rate ziehen. Kann man im Internet einsehen. Unterhalt für Kind kann man auch ganz gut mit dem Jugendamt klären. Ansonsten empfehle ich Internetforen zu suchen unter dem Stichwort"Unterhalt zahlende Väter".
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

Hallo,

wieviel die Scheidung kostet, kann ich so nicht sagen, kommt auf Anwalt ect. an. Da die Ehe nicht lange bestand, sind Unterhaltszahlungen meist nicht nötig - ABER die Frau ist nicht berufstätig, da wird dann schon etwas gezahlt werden müssen, zumal sie sich um das gemeinsame Kind kümmert + den Kindesunterhalt.

vorab zur information, gibt es die düsseldorfer tabelle, die ist ziemlich einfach anzuwenden.
ansonsten legt euer anwalt das definitiv fest, ist sowieso immer besser , was schriftliches zu haben…
alles gute

Hallo
klar das kann dort alles geklärt werden …
LG Sandy

Hallo s.u.78

sofern ihr euch einig seid, könnt ihr beide einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Die Kosten des Anwaltes berechnen sich nach festgesetzten Kosten. Jedoch spielt der Streitwert auch eine Rolle. Man sollte auf jeden Fall vorab eine Kostenregelung treffen wenn man das Mandat unterschreibt.
Unterhaltsleistungen errechnet der Anwalt natürlich auch, diese werden allerdings vom Gericht geprüft, ebenso wie der Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt.

Hallo,

also es wird eine friedliche Scheidung, wir werden uns einig sein. Streitwert??? Den haben wir nicht!

Die Unterhaqltszahlungen lasse ich von einem Anwalt berechnen und stimme diese mit meiner Frau ab.

Es ist wirklich eine „friedliche“ Scheidung. Daher hoffe das Ihr mir einen ca. Betrag für die Scheidungskosten nennen könnt.

Da hast du etwas Missverstanden. Der Streitwert ist nicht nur vorhanden wenn man streitet. Die Unterhaltskosten können ebenso ein Streitwert sein, auch wenn man nicht darum streitet.
In der Regel liegen Anwaltskosten bei 200,- € je Stunde. Du kannst aber auch googeln nach „Anwaltsrechner“.
Stundenweise Abrechnung ist meistens zu teuer.
LG

Hallo zurück,

über onlinescheidung.de besteht möglicherweise noch günstiger klarheit zu bekommen. Aber auch ein Anwalt ist ein großer Schritt den persönlichen Problemen keine finanziellen aufzuhäufen.

Wenn sich beide Einig sind geht auch das. Alles gute für euch.

im übrigen kommt neben dem Kindesunterhalt möglicherweise auch noch übergangsweise Unterhalt
für die Ehegattin. Da spielt das alter des Kindes
eine Rolle.

Gruß
EJM

Hallo,

ein Anwalt ist schon mal gut; er regelt die Unterhaltszahlungen, aber alles, was geregelt wird, kostet extra. Unterhalt fürs Kind kann man über das Jugendamt klären lassen. Die Scheidungskosten selbst kommen auf die Höhe des Vermögens an, welches geregelt werden muss.Alles Gute! V.K.

Es gibt die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung. Dieses trifft wohl bei euch zu. Ihr beide setzt eine Vereinbarung auf, in der alle Themen behandelt werden. Zugewinn, Sorgevereinbarung, Unterhalt für Ex-Partner, Nutzung der Ehewohnung. Dieses alles könnt ihr selbst vereinbaren. Auch den Unterhalt für das Kind. Allerdings muss dieser real sein. Hier richtet man sich am besten nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier sollte man nicht verhandeln.
Mit dieser Vereinbarung geht man dann zu einem Anwalt.

Geht es allerdings noch um eine Immobilie, muss diese Vereinbarung dann unbedingt vorher von einem Notar beurkundet werden.

Der Anwalt kann dann den Scheidungsantrag stellen in Verbindung mit eurer Vereinbarung. Diese wird auch vom Gericht so anerkannt. Dieses spart erhebliche Kosten und Zeit. Selbst Gerichtskosten können sogar evtl. auf Antrag reduziert werden, wenn beide durch eine Vereinbarung die Scheidung so „einfach“ machen.

Klärt man allerdings alle Themen in Verfahren durch Anwälte, kann einem die Scheidung ruinieren.

Bis auf den Scheidungsantrag (wird nur von einem Anwalt gestellt) und den Versorgungsausgleich (wird vom Gericht geregelt) kann man alles in Vereinbarungen selbst regeln.

Hallo

Das hängt von vielen Faktoren ab und wir die Eheleute sich gemeinsam oder eher nicht gemeinsam durch die Scheidung schlagen. Ich z.B. war 2 Jahre verheiratet, Alleinverdiener, 1 Kind und habe mit Anwalt und Gericht knapp 40.000 € gelöhnt.
Also Vorschlag, seid friedlich mit einander, ansonsten kann es va. für den Mann sehr teuer werden, denn die Gericht entscheiden viel zu oft zu gunsten der Frauen.