Wie hoch sind die Leistungen nach Kreuzbandriss

Habe vor ein Jahr einen Kreuzbandriss mir zugezogen und wurde Operiert.
Jetz habe ich laut Artzlichen Gutachten ein 2/10 Behinderung des Beins.
Frage ? Tritt die Progression der Unfallversicherung da auch schon ein ?

Hallo,

die meisten UV’s zahlen bereits bei 1% Invalidität aber es kommt auf die Bedingungen an!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Die Progression beginnt immer erst ab 25 %!

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Hallo

das kommt darauf an, welcher INVALIDITÄTSGRAD besteht, bzw. wie bei deinem Verttrag die Progression lt Bedingungen definiert ist.

In der Regel greift diese ab 10 % Inv. grad

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

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Also:
Das sind zwei fragen die du Dir bei der Durchsicht DEINER Versicherungsunterlagen viel einfacherer selbst beantworten kannst, als wenn ich hier entweder ein Orakel befrage oder in eine Glaskugel schaue.
Du hast bestimmt bei deinen Unterlagen eine Gliedertaxe aus der du entnehmen kannst wieviel 100% Bein der Gliedertaxe behindern. Diese 100% Bein teilst du durch 10 und multiplizierst es dann mit 2. schon hast du das ergebnis
2/10 tel.
Antwort: Weiß ich nicht. Sind Deine Unterlagen.

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hallo, zunächst einmal hast Du Deine Invaliditätsansprüche angemeldet?Wenn nein, bitte sofort nachholen!!
Wenn ja, dann gib mir doch mal die Daten Deiner UV einschl. der Progressionsstaffel.
Danke und Tschüs

Habe vor ein Jahr einen Kreuzbandriss mir zugezogen und wurde

Operiert.
Jetz habe ich laut Artzlichen Gutachten ein 2/10 Behinderung
des Beins.
Frage ? Tritt die Progression der Unfallversicherung da auch
schon ein ?

Auch hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

Das kommt auf die Bedingungen an die dem Vertrag zugrunde liegen. Ohne diese Kenntnisse kann man keine Aussagen hierzu machen. Also ein Blick in die Bedingungen und man hat Klarheit.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

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