im vorliegenden Fall soll eine Immobilie (Haus und Grund) zu einem Gesamtpreis von 410.000,- DM veräussert werden. Wie hoch belaufen sich dann mindestens die Gebühren für die notariellen Bemühungen? Es gibt doch sicher eine Gebührenordnung für Notare und meines Wissens bemessen sich die Gebühren v.a. nach dem Verkaufspreis!? Gibt es einen Mindestpromillesatz am Verkaufspreis, der dem Notar zusteht?
Für möglichst konkrete Angaben hierzu bin ich sehr dankbar.
da gibt es keine Mindestsätze, sondern es gibt 1/2 und ganze Gebührensätze und Arbeiten zum doppelten Satz. Welcher Satz aber für welche Arbeit anfällt, ist fest geregelt.
Ich meine, wir haben für ein ähnliches Objekt ca. 5.000 DM an Gebühren und Schreibgebühren bezahlt.
Landläufig sagt man: 10 % Zusatzkosten für Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbucheintrag und Makler. Nachdem Makler bei 3,45 % liegt, Grunderwerbssteuer ebenfalls um den Dreh, kannst Du Dir ja die restlichen Gebühren auch noch ausrechnen.
Es ist aber üblich (zumindest hier in Bayern), daß der Notar komplett vom Käufer bezahlt wird. (ich hab 3 x was gekauft und es war immer so!)
Grunderwerb natürlich auch vom Käufer - Grundbuch auch!
Also Du als Verkäufer mußt das eigentlich gar nicht zahlen!