Guten Tag,
trotz intensiver Recherche bin ich bisher mit meinem Problem nicht weitergekommen: Mein Partner wird im September 2010 63 Jahre alt. Sein normales Renteneintrittsalter wäre 65 Jahre und 1 Monat. also Ende Oktober 2010. Da er jedoch bis zu dem Zeitpunkt mehr als 45 Jahre gearbeitet hätte, hätte er den Vertrauensschutz für besonders langjährig Versicherte und könnte doch noch mit 65 Jahren aufhören. Jetzt möchte er aber bereits mit 63 Jahren, also im September 2010, in Rente gehen. Meine Frage: a) geht das und b)werden ihm dann die Abzüge vom „normalen Renteneintrittsalter“, also ausgehend von Ende Oktober 2012,berechnet (d.h.7,5 Prozent) oder greift auch hier der Vertrauensschutz und die Abzüge werden von einem Renteneintritt Ende September 2012 berechnte (also 7,2 Prozent)? Die Frage ist auch aus dem Grund wichtig, da er eine Kündigungsfrist von 7 Monaten hat und er bis spätestens Februar wissen muss, ob er auf Ende September kündigen kann.
Schon mal vielen Dank im voraus,
Merle
Guten Tag,
Mein Partner wird im September 2010 63
Jahre alt. Sein normales Renteneintrittsalter wäre 65 Jahre
und 1 Monat. also Ende Oktober 2010. Da er jedoch bis zu dem
Zeitpunkt mehr als 45 Jahre gearbeitet hätte, hätte er den
Vertrauensschutz für besonders langjährig Versicherte und
könnte doch noch mit 65 Jahren aufhören. Jetzt möchte er aber
bereits mit 63 Jahren, also im September 2010, in Rente gehen.
Meine Frage: a) geht das und b)werden ihm dann die Abzüge vom
„normalen Renteneintrittsalter“, also ausgehend von Ende
Oktober 2012,berechnet (d.h.7,5 Prozent) oder greift auch hier
der Vertrauensschutz und die Abzüge werden von einem
Renteneintritt Ende September 2012 berechnte (also 7,2
Prozent)? Die Frage ist auch aus dem Grund wichtig, da er eine
Kündigungsfrist von 7 Monaten hat und er bis spätestens
Februar wissen muss, ob er auf Ende September kündigen kann.
Schon mal vielen Dank im voraus,
Merle
Hallo Merle,
Sie können Ihren Rentenanspruch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund selbst berechnen. Folgen Sie einfach diesem Link:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner node.html nnn=true)
So wie ich das sehe, ist der vorzeitige Rentenbeginn nur mit Abschlag möglich. Ich würde mich aber an Ihrer Stelle noch einmal an die Servicemitarbeiter der Deut. Rent.vers. Bund wenden, um sicher zu sein. Die entsprechenden Nummern finden Sie ebenfalls bei o.g. Link.
Alles Gute
Stephan Heddinga
Vielen Dank,
an die Service-Nummer hatte ich mich schon gewandt, aber die Dame wirkte sehr unsicher, so dass ich mich nicht unbedingt auf die Antwort verlassen wollte.
Trotzdem vielen Dank,
Merle
Hallo,
die Frage kann ich leider nicht beantworten.
Ich denke mit dieser Fragestellung sind auch viele Berater überfordert.
Es geht um Ihre sichere finanzielle Zukunft.
Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Rentenberatungsstelle oder Verbraucherschutzberatung wenden, die beraten Sie kostenfrei und RECHTSSICHER.
MfG
Uwe-Karsten Schröder
Geschäftsführer @ www.Internetagentur-Schroeder.de
Danke,
das ist noch mal eine Idee. Habe mich schon beim Service-Telefon der Rentenversicherung erkundigt, aber die Dame schien mir sehr unsicher. Werde mir jetzt gleich mal die entsprechende Nummer der Verbraucherzentrale raussuchen.
Nochmals danke,
Merle