Wie hoch wird ein Firmenwert ermittelt

HGallo hätte eine Frage.
Bei einer Übernhame eines Kundendienstbetriebes Betriebes für Grosswäschereien etc. aber ohne Verkauf.
Keine Mitarbeiter.

Wie hoch wird der Firmenwert ermittelt.

Es ist ein Ersatzteillager da, jedoch teils mit alten Zeug das zwar schön ist wenn man es hat, aber man auch nicht weiss ob man es braucht. Von eine Waschmaschinentyp wiederum sind gleich mal 50 Heitzspiralen da. Ob man die braucht?

1 Fahrzeug ist da, 3,5 Jahre alt und über 60000 Km, Wer Kundendienst Fahrzeuge kennt weiss das die immer voll beladne sind und kein sehr hohes Lebensalter haben.

Es ist kein Gebäude / Büro / Lager dabei. Anfangs kann das alte genutzt werden aber muss ein eigenes neuen angeschaft werden.

Es sind ca. 100 Stamm Kunden vorhanden. Nicht viel aber auch nicht wenig.

Von der Bilanz her macht der Gesamtumsatz Kundendienst ca. 160-170.000 Euro wovon Arbeitszeit ca 37-40.000 Euro (48 Euro/h) ausmacht und Fahrkosten Amortisiert 7.000 Euro (45 Cent/km).

Vieleicht könnt ihr mir mal in etwa schildern wie sich ein Firmenwert ermittelt.

Stuttgarter Verfahren
Hi !

Das Steuerrecht (Erbschaftsteuer) kennt für die Ermittlung des Firmenwertes das so genannte „Stuttgarter Verfahren“. Dieses ermittelt den Firmenwert unter Zuhilfenahme des Vermögens und der Ertragsaussichten. Die Regelungen können im Einzelnen in den Erbschaftsteuerrichtlinien ab R 95 ErbStR nachgelesen werden.

Diese Methode gilt natürlich nur für steuerliche Zwecke, wird aber auch von allen Unternehmensberatungen, die Firmenwerte üblicherweise ermitteln, als Ausgangsbasis genommen. Jeder Unternehmensberater wandelt dann einzelne Schritte des Verfahrens ein wenig ab.

Googeln mit den oben genannten Begriffen dürfte sicherlich auch zu einigen Beispielen führen, die das Verfahren verdeutlichen.

BARUL76

Danke dir, aber ganz konnte ich mich nicht zurecht finden.

Angenommen
Umsatz 170.0000
Davon Arbeitszeit 40.000 (Ich finds bissel wenig für nen Kundendienstbetrieb)
Fahrzeug 7.000

Material Lager NP ca. 50.000
Werkzeug 5.000
Fahrzeug 3,5 Jahre alt
Kundenstamm ca. 100 Kunden (Eigentlich wneig für Kundendienst)

Was kann man den ganz grob über dne Daumen sagen was die Firma wert ist?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zoomi,

Firmenwert =
Verkaufserlös aus allem, was sich zu Geld machen lässt (Werkzeuge, Firmenfahrzeuge, Inventar etc.) + der Gewinn der nächsten 3 - 5 Jahre.

Das Lager bewertet man natürlich nicht mit dem Neuwert oder empfohlenen VK des Herstellers, sondern mit dem Wert, den man bei einem Verkauf an einen anderen Händler oder aber bei ebay erlösen könnte.

Grüsse

Sven

Servus Sven,

wie kommt der erwartete Ertrag der folgenden Jahre in den Firmenwert?

Ist das ein missverstandener Ertragshundertsatz aus den von barul76 zitierten ErbStR? Oder gibts jetzt sowas wie eine „Bierdeckel-Due Diligence“?

Schöne Grüße

MM

Servus Martin,

wie kommt der erwartete Ertrag der folgenden Jahre in den
Firmenwert?

Ist das ein missverstandener Ertragshundertsatz aus den von
barul76 zitierten ErbStR? Oder gibts jetzt sowas wie eine
„Bierdeckel-Due Diligence“?

Wenn ich eine Firma kaufe, dann interessiert mich, was ich daraus machen kann.

Der Erlös aus dem Verkauf der einzelnen Bestandteile ist wohl unstrittig als Basiswert anzusehen.

Dann gibt es noch immaterielle Werte, wie z.B. Kundenstamm etc.

Diese zu kaufen bringen mir aber nur dann was, wenn ich zukünftig Gewinn daraus ziehen kann (Billig-Kunden bringen z.B. einem Exklusiv-Laden gar nichts, da sie beim Wechsel abspringen werden).

Für das eingesetzte Kapital beim Kauf eines Unternehmens möchte ich eine entsprechende Kapitalverzinsung haben (ROI). Übliche Werte liegen zwischen 10 - 20%.

Die Zahl 20% bedeutet, dass ich die Kaufsumme nach 5 Jahren wieder drin haben möchte. Daher darf der Firmenwert, der über das Materielle hinausgeht nur das 5-fache des durchschnittlichen jährlichen Gewinns ausmachen.

Eine längere Periode als 5 Jahre würde ich nicht akzeptieren (wer kann das schon Risiko vorhersehen… ?).

Eine geringere Kapitalrendite würde ich auch nicht akzeptieren (gemäß Finanztest war die Rendite des MSCI World in den letzten 10 Jahren bei 9,1% p.a. bei einer wesentlich besseren Risiko-Streuung als beim Kauf eines Einzelunternehmens).

Vergangenheitswerte sind Schall und Rauch, deshalb ist es die Frage, was das Unternehmen in den nächsten 3 - 5 Jahren (Länge je nach Risiko der Branche) an Gewinn erzielen kann.

Qualitative Faktoren spielen natürlich beim Due Dilligence auch eine erhebliche Rolle. Und vor dem Kauf eines Unternehmens sollte man ein richtiges Due Dilligence ebenso wie einen Business Plan für die Firmenübernahme erstellen. Aber oftmals lassen sich überzogene Forderungen schon mit dieser (extrem vereinfachten) Faustformel erkennen (spart Geld und Mühe, da eine richtige Due Dilligence gar nicht so schnell geht…)

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

wenn ich auf diese Weise einen vereinfachten Ertragswert bestimme, darf ich aber den Teilwert/Verkehrswert des vorhandenen Vermögens nicht noch obendrauf addieren. Der kann dann allenfalls als Anhaltspunkt dienen, um abzuschätzen, ob ich mit dem ermittelten Ertragswert nicht viel zu hoch liege - der müsste sich im gegebenen Fall grob aus stillen Reserven, Kundenstamm und dem „guten Namen“ erklären lassen, und die letzten beiden müssen im gegebenen Fall vorsichtig eher mit Null bewertet werden.

Außerdem sind vom ausgewiesenen Gewinn schon eine Reihe Aufwendungen abgesetzt, die auf den Ertragswert keinen Einfluss haben. In erster Linie Zinsaufwendungen, im Fall der mittelständischen Mini-GmbH die Bezüge des Geschäftsführers, eventuell Ehegattengehalt, etc.

Wenn man hier einen Ertragswert ermitteln will, und ich gebe Dir Recht, dass das die eigentlich angemessene Methode ist, steht und fällt das Ganze mit dem Weg vom ausgewiesenen Gewinn zu dem Ertrag, den ich kapitalisieren will. Ich verwende den Begriff des „Reinertrages“ in diesem Zusammenhang nicht besonders gerne, weil er den Anschein erweckt, es handle sich um eine Größe, die sich standardisiert und zu jeder Situation passend, quasi maschinell aus einer oder wenigstens drei vorliegenden GuVn bestimmen lässt.

Wenn man eine Mischung aus Teilwerten des Betriebsvermögens und Ertragswert ansetzen will, führt die Summe aus Betriebsvermögen plus obendrauf „Gewinn mal drei“ meines Erachtens zu einer dramatischen Überbewertung. Die sich zwar durch Verkehrswerte u.U. stützen lässt: Aber nur dann, wenn man alle artifiziell „aufgeblasenen“ Veräußerungen im Rahmen von familiärer Unternehmensnachfolge und alle Fälle von Veräußerungen bestehender Betriebe an Anfänger, die zwei-drei Jahre später ihr blaues Wunder (in Gestalt vieler hellblauer Briefumschläge) erleben, ohne weitere Bearbeitung in die Bewertung einbezieht.

Freilich ist das von barul76 zitierte „Stuttgarter Verfahren“ ein bissel stark auf das Betriebsvermögen orientiert, und die Korrektur mit dem „Ertragshundertsatz“ ist nicht so sehr befriedigend. Die Anwendung dieses Verfahrens wird aber im gegebenen Fall wahrscheinlich zu weniger Illusionen führen als der von Dir vorgeschlagene Ansatz, der methodisch unterstellt, dass stille Reserven in ziemlicher Höhe vorhanden sind, und dass die vorhandene Kundschaft ein ungeheuer großes Vertrauen in „die Firma“ hat. Ich meine, dass der nach Deinem Vorschlag ermittelte Wert nicht dazu führen wird, dass man sich mit einem seriösen Kaufinteressenten überhaupt irgendwo treffen kann, sondern viel zu hoch liegt.

Schöne Grüße

MM