Hallo Sven,
wenn ich auf diese Weise einen vereinfachten Ertragswert bestimme, darf ich aber den Teilwert/Verkehrswert des vorhandenen Vermögens nicht noch obendrauf addieren. Der kann dann allenfalls als Anhaltspunkt dienen, um abzuschätzen, ob ich mit dem ermittelten Ertragswert nicht viel zu hoch liege - der müsste sich im gegebenen Fall grob aus stillen Reserven, Kundenstamm und dem „guten Namen“ erklären lassen, und die letzten beiden müssen im gegebenen Fall vorsichtig eher mit Null bewertet werden.
Außerdem sind vom ausgewiesenen Gewinn schon eine Reihe Aufwendungen abgesetzt, die auf den Ertragswert keinen Einfluss haben. In erster Linie Zinsaufwendungen, im Fall der mittelständischen Mini-GmbH die Bezüge des Geschäftsführers, eventuell Ehegattengehalt, etc.
Wenn man hier einen Ertragswert ermitteln will, und ich gebe Dir Recht, dass das die eigentlich angemessene Methode ist, steht und fällt das Ganze mit dem Weg vom ausgewiesenen Gewinn zu dem Ertrag, den ich kapitalisieren will. Ich verwende den Begriff des „Reinertrages“ in diesem Zusammenhang nicht besonders gerne, weil er den Anschein erweckt, es handle sich um eine Größe, die sich standardisiert und zu jeder Situation passend, quasi maschinell aus einer oder wenigstens drei vorliegenden GuVn bestimmen lässt.
Wenn man eine Mischung aus Teilwerten des Betriebsvermögens und Ertragswert ansetzen will, führt die Summe aus Betriebsvermögen plus obendrauf „Gewinn mal drei“ meines Erachtens zu einer dramatischen Überbewertung. Die sich zwar durch Verkehrswerte u.U. stützen lässt: Aber nur dann, wenn man alle artifiziell „aufgeblasenen“ Veräußerungen im Rahmen von familiärer Unternehmensnachfolge und alle Fälle von Veräußerungen bestehender Betriebe an Anfänger, die zwei-drei Jahre später ihr blaues Wunder (in Gestalt vieler hellblauer Briefumschläge) erleben, ohne weitere Bearbeitung in die Bewertung einbezieht.
Freilich ist das von barul76 zitierte „Stuttgarter Verfahren“ ein bissel stark auf das Betriebsvermögen orientiert, und die Korrektur mit dem „Ertragshundertsatz“ ist nicht so sehr befriedigend. Die Anwendung dieses Verfahrens wird aber im gegebenen Fall wahrscheinlich zu weniger Illusionen führen als der von Dir vorgeschlagene Ansatz, der methodisch unterstellt, dass stille Reserven in ziemlicher Höhe vorhanden sind, und dass die vorhandene Kundschaft ein ungeheuer großes Vertrauen in „die Firma“ hat. Ich meine, dass der nach Deinem Vorschlag ermittelte Wert nicht dazu führen wird, dass man sich mit einem seriösen Kaufinteressenten überhaupt irgendwo treffen kann, sondern viel zu hoch liegt.
Schöne Grüße
MM