Hallo,
A hatte einen Schadensfall nach einem Flug. Die Fluggesellschaft schrieb dann folgendes:
Das beschädigte Gepäckstück ist 7 Monate alt und kostete bei Neuanschaffung 134,90 € (lt. uns eingereichtem Gutachten).
Unter Berücksichtigung einer Zeitwertminderung von 20% (lineare Wertabschreibung) ergibt sich somit ein Erstattungsbetrag in Höhe von 107,92 €
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine pauschale Erstattung von Aufwendungen, die der Erbringung des Schadensnachweises dienen, nicht vornehmen können.
D.h. für A, dass er keine Auslagen für gefahrene km zur Fachwerkstatt (es ging um ein Buggy) bekäme, ebenso keine Porto und Telefonkosten.
Käme mir arg wenig vor für so ein neues Buggy oder?