Wie Hundebesitzer davon in Kenntnis setzen,

… dass Ihre Hunde nicht auf dem Bürgersteig scheißen dürfen?

Hallo,

heute wieder beobachtet:

Hundebesitzer lässt mutwillig(!) seine Hunde auf dem Bürgersteig koten. Der Besitzer wird von einem Passanten zur Rede gestellt. Der Hundehalter ist der Meinung, dass seine Hunde überall hin-koten dürfen. Er zahle dafür ja schließlich Hundesteuer! Dem Passant fehlten die Worte und der Hundehalter sucht schnell das Weite.

Meine Fragen hierzu:

  • Wie kann man am besten sachlich solche Hundehalter Informieren bzw. überzeugen, dass er/sie sich irren/t?

  • Welche Paragraphen (Rechte) werden verletzt?

  • Wie kann ich den Halter „dingfest“ machen (Adresse ermittel, anzeigen,…)

  • Darf ich ihn / sie gar „verhaften“? Bzw. wie halte ich sie/ihn auf bis das ich die Anschrift habe?

  • muss ich die Polizei rufen?

  • Was mache ich, wenn er/sie flüchten will?

  • Wo liegen hier die rechtlichen Grenzen?

Mit anderen Worten, was kann der Passant unternehmen um solche uneinsichtigen Hundehalter zur strecke zu bringen?

Danke.

Hallo,

eine gute Idee wäre folgende vorgehensweise:

Schau wo der Hundebesitzer wohnt und scheiß ihm vor die Haustür.
Wenn er sich dann aufregt, sag einfach:
Wieso ich zahl doch Steuern und das nicht zu wenig :wink:

scnr

und nein mod ich brauche keine Löschbenachrichtigung

… dass Ihre Hunde nicht auf dem Bürgersteig scheißen dürfen?

Meine Fragen hierzu:

  • Wie kann man am besten sachlich solche Hundehalter
    Informieren bzw. überzeugen, dass er/sie sich irren/t?

vielleicht ihm den passenden Auszug aus der Verordnung in die Hand drücken?

  • Welche Paragraphen (Rechte) werden verletzt?

Das hab ich jetzt schnell mal bei Tante gugel gefunden. Kommt natürlich darauf an wo du wohnst:

Dabei muss jeder, der einen Hund ausführt, nach dem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung Externes Angebot dafür sorgen, dass Gehwege und öffentliche Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Jedes „Geschäft“ muss sofort beseitigt werden. Wer sich nicht daran hält, muss im Falle einer Anzeige mit einem Bußgeld bis 250 € rechnen.

  • Wie kann ich den Halter „dingfest“ machen (Adresse ermittel,
    anzeigen,…)

ohj bei dieser Frage sehe ich schon wieder manchen Poster hier schreien und schimpfen.

  • Darf ich ihn / sie gar „verhaften“? Bzw. wie halte ich
    sie/ihn auf bis das ich die Anschrift habe?

nein, da es keine Straftat ist sondern nur eine OWi

  • muss ich die Polizei rufen?

Wenn Du willst ja

  • Was mache ich, wenn er/sie flüchten will?

gar nichts

Mit anderen Worten, was kann der Passant unternehmen um solche
uneinsichtigen Hundehalter zur strecke zu bringen?

Ihm hinterhergehen und dann siehe meine OT antwort ganz oben.

Grüße RS99

Danke.

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe beschwert sich eine Person über Hundekot, der sich nicht auf oder an dem Grundstück/Eigentum der Person befindet, sondern sie sieht wie irgendwo unterwegs Hundehalter ihre Hunde das Geschäft auf dem Bürgersteig verrichten lassen. (Deswegen Passant und nicht Anwohner?)

  • Wie kann man am besten sachlich solche Hundehalter
    Informieren bzw. überzeugen, dass er/sie sich irren/t?

Ein/e Hunderhalter/in, der/die seinen/ihren Hund auf den Bürgersteig machen lässt muss nicht überzeugt werden. Der- oder diejenige weiß was da von statten geht. Dass es unschön aussieht stört die wenigsten und dass es gesundheitliche Schädigungen geben kann ist auch bekannt. Wobei letzteres eher auf Parkanlagen, Wiesen, Gärten etc. zu tragen käme als auf einem Bürgersteig, wo sich eher selten Fußgänger hinlegen oder barfuß laufen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein komplett neues Verständnis für die Situation einstellt, wenn man „diesen uneinsichtigen Hundehalter zur Strecke bringt“ ist allgemein überschaubar.

Das Tier kann nichts dafür, dass es muss. Der Hundehalter steht in der Pflicht den Kot zu entsorgen, wenn er sich auf öffentlichem Gelände befindet oder er lässt den Hund dort machen wo es niemanden stört (verwilderte Felder etc.)
Wird ein Hundehalter erwischt wie er seinen Hund auf den Bürgersteig machen lässt ist dies meines Wissens nach eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Kommune oder Stadt, anders geahndet wird. Ich habe zuletzt von einer Dame aus Hamburg gehört, die dafür 30,00 € zahlen musste (ohne Gewähr!).

Genaue Zahlen erfährst du sicherlich von deinem ansässigen Ordnungsamt.

Wenn man etwas Humor hat:

http://haufen-sucht-herrchen.de/index.php

Ich gebe zu bedenken, dass es als „reiner Passant“ (ha, Wortspiel) eine Lebensaufgabe werden könnte sich über all die HundehalterInnen zu beschweren, die nicht das tun was eigentlich richtig wäre.

Für dich, die Hunde samt Halter und das Ordnungsamt ist es weitaus weniger stressig, wenn du dich vielleicht auf die Dinge beschränkst, die dich, deinen Wohnraum bzw. dein Eigentum direkt betreffen. Sprich, bestimmte Personen lassen ihren Hund immer wieder auf deine Auffahrt machen. Dann wäre es, mal davon abgesehen den Hundehalter ruhig und sachlich anzusprechen, ihn zu bitten den Dreck zu entfernen, angebracht das Ordnungsamt zu kontaktieren und zu fragen was du für Möglichkeiten hast bevor du in Erwägung ziehst einen Menschen und ein Tier „dingfest“ machen zu wollen, was auch immer du damit meinst.

Ich bezweifle zudem stark, dass du ernstgenommen wirst, wenn du alle 5 Minuten das Ordnungsamt wegen Hundekot informierst. Solchen Menschen unterstellt man schnell viel Freizeit.

LG

Will der gar nicht wissen.
Moin, Frank,

… dass Ihre Hunde nicht auf dem Bürgersteig scheißen dürfen?

„Ihre“ großgeschrieben ist Respektspersonen vorbehalten :wink:

  • Wie kann man am besten sachlich solche Hundehalter
    Informieren bzw. überzeugen, dass er/sie sich irren/t?

Man kann sie nicht vom Irrtum überzeugen, ist ja eh keiner, ist nur Doofstellen.

Was sich immer wieder bewährt: Einmalhandschuh (zur Not Papiertaschentuch) bereithalten, den Batzen aufklauben, dem Halter hinterher und mit den Worten „Sie haben da was verloren“ den warme Köttel in die Hand drücken. In dieser Straße jedenfalls ist keine Wiederholung zu befürchten.

Gruß Ralf

Bis leider nur nett gemeinste Ratschläge. Trotzdem DANKE.

Also da es sich hier nur um eine s. g. OW handelt darf bzw. kann ich nichts unternehmen?! Na wenn das die Begründung ist, verstehe ich die Haltung der Hundebesitzer: " Der kann mir doch gar nichts! Was will der von mir? Der soll mich in Ruhe lassen! Komm „Waldi“ wir gehen!" Wenn Du den Leuten noch nachstellst, zeigen die dich ggf. noch an, oder was?

Also dann ehr weiter rein ins GLÜCK!

Ich brauche schon mehr als den TIP das Ordnungsamt anzurufen.

Danke.

Hundebesitzer lässt mutwillig(!) seine Hunde auf dem
Bürgersteig koten. Der Besitzer wird von einem Passanten zur
Rede gestellt. Der Hundehalter ist der Meinung, dass seine
Hunde überall hin-koten dürfen. Er zahle dafür ja schließlich
Hundesteuer! Dem Passant fehlten die Worte und der Hundehalter
sucht schnell das Weite.

Ärgerlich.

  • Wie kann man am besten sachlich solche Hundehalter
    Informieren bzw. überzeugen, dass er/sie sich irren/t?

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass diese Antwort ernst gemeint war. Die wissen genau, dass es verboten ist, den Kot liegen zu lassen.

  • Welche Paragraphen (Rechte) werden verletzt?

Es gibt Satzungen der Städte, die recht deutlich regeln, was Herrchen machen dürfen und was nicht. Ein Beispiel:
http://www.iserlohn.de/fileadmin/user_upload/Dokumen…

  • Wie kann ich den Halter „dingfest“ machen (Adresse ermittel,
    anzeigen,…)

Das wäre eine Überreaktion. Man kennt den Halter nicht? Tja, Pech gehabt. Natürlich darf man diese Ordnungswidrigkeit anzeigen. Bringt das was, außer fruchtloser Arbeit für Ordnungsbehörden? - Nein.

  • Darf ich ihn / sie gar „verhaften“? Bzw. wie halte ich
    sie/ihn auf bis das ich die Anschrift habe?

Der §127 der StPO gilt wohl nur für Straftaten. Eine solche liegt nicht vor. DU hälst also einen solchen Dreckspatz nicht auf, sondern wirst ihn ziehen lassen müssen.

  • muss ich die Polizei rufen?

Nein. §258 StGB gilt nur für Straftaten nach dem Strafgesetz.
Niemand MUSS eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, selbst die Polizei nicht.

  • Was mache ich, wenn er/sie flüchten will?

Zuschauen. Wenn du möchtest: Verfolgen bis zum Wohnsitz.

  • Wo liegen hier die rechtlichen Grenzen?

Die sind klar.
Man beobachtet eine Ordnungswidrigkeit. Man kann sie anzeigen, muss es aber nicht. Man darf den „Täter“ nicht festhalten, drangsalieren, nötigen,…

Mit anderen Worten, was kann der Passant unternehmen um solche
uneinsichtigen Hundehalter zur strecke zu bringen?

Vielleicht mit dem Handy ein Photo machen?

„Hallo nochmal!“ - KLICK - „Nur als Beweisfoto für das Ordnungsamt, schönen Tag noch.“

(Aber einfach fremde Leute fotografieren?)

Also da es sich hier nur um eine s. g. OW handelt darf bzw.
kann ich nichts unternehmen?!

Nein, es handelt sich selbstredend um ein Kapitalverbrechen.

Du schreibst in der ICH-Form? Üble Ordnungswidrigkeit !!!

Wenn Du den Leuten noch
nachstellst, zeigen die dich ggf. noch an, oder was?

…wenn sie so ähnlich drauf sind wie du, ja.

Ich brauche schon mehr als den TIP das Ordnungsamt anzurufen.

Was denn? Todesstrafe für Herrchen und Hund?
Mal im Ernst: Diese Blockwartmentaltität (von wegen „dingfest machen“, „verhaften“ etc. ist ja noch ekelhafter, als seine Töle überall hin kacken zu lassen.
findet
Jo

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Hallo,

  • muss ich die Polizei rufen?

Nein. §258 StGB gilt nur für Straftaten nach dem Strafgesetz.
Niemand MUSS eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, selbst die
Polizei nicht.

kannst Du mir erklären, wie DU auf dieses hohle Pferd kommst?

Grüße RS99

Du könntest ihm ja nächstes mal sachlich erklären dass du auch Steuern zahlst und nicht einfach auf den Gehweg vor seinem Haus scheisst…

Hallo,

  • muss ich die Polizei rufen?

Nein. §258 StGB gilt nur für Straftaten nach dem Strafgesetz.
Niemand MUSS eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, selbst die
Polizei nicht.

kannst Du mir erklären, wie DU auf dieses hohle Pferd kommst?

Ist die Polizei also verpflichtet, jede Ordnungswidrigkeit zu verfolgen? Also jedes Auto mit defekter Rückleuchte, jeden Hundesch***,…

Oder bin ich verpflichtet, jede OWI anzuzeigen?

Ich bin mir nicht sicher, worauf du hinaus willst.
Erklär mal.

Ich habe mal gehört, dass die Polizei einen Ermessensspielraum bei OWIs hat. Sie können sie verfolgen, aber in eigenem Ermessen auch davon absehen.

Ist die Polizei also verpflichtet, jede Ordnungswidrigkeit zu
verfolgen? Also jedes Auto mit defekter Rückleuchte, jeden
Hundesch***,…

Oder bin ich verpflichtet, jede OWI anzuzeigen?

Ich habe mal gehört, dass die Polizei einen Ermessensspielraum
bei OWIs hat. Sie können sie verfolgen, aber in eigenem
Ermessen auch davon absehen.

Du selber weißt in deinem Posting auf den 258 StGB hin und das in so einem Zusammenhang, dass der unbedarfte Leser meint, wenn ein normaler Bürger eine Straftat sieht und diese nicht anzeigt, dann macht er sich nach diesem § strafbar.
Das war meine Frage?

Wi Du darauf kommst, dass der normale Bürger Strafverfolgend arbeiten muß?

Ansonsten hast Du recht, das die Pol bei Owi nach dem Opprtunitätsprinzip arbeiten kann.

Auch ohne Hallo und Gruß