Wie in den Betriebsrat gewählt werden?

Hallo zusammen,

jemand würde sich sehr gerne in den Betriebsrat wählen lassen.

Das Unternehmen umfasst insgesamt ca. 4000 Mitarbeiter.
Davon ca. 1500 Zeitarbeitnehmer.

Die Person ist eine von den 1500 Zeitarbeitnehmern.

Was muss die Person tun, damit sie gute Chancen hat, in den BR gewählt zu werden?

Was muss sie insgesamt beachten, erfüllen …?

Würde sich durch die Wahl in den BR etwas Positives bzgl. Anstellungsverhältnis und -dauer ergeben. Die Person ist zzt. noch für ein Jahr befristet angestellt.

Bitte um eure hilfreichen Antworten.

Vielen Dank.

MM

Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt werden.

Hallo,

soweit ich weiss, darf ein Zeitarbeitnehmer nach dem BetrVG nach einiger Zeit im Betrieb wählen, aber nicht selbst gewählt werden. Grund ist, dass er eben kein Voll-Angehöriger des Betriebs ist.

Gruß
Nita

Hallo

Zur Sinnlosigkeit des Unterfangens wurde ja bereits etwas gesagt. Es spricht natürlich nichts dagegen, sich im Zeitarbeitsunternehmen zur Betriebsratwahl aufstellen zu lassen bzw - falls es keinen gibt - einen zu gründen.

Allerdings mache ich mir anhand der Folgefrage ernsthaft Sorgen um die Motivation des AN…

um die Frage zu beantworten: Befristete AV laufen auch bei BRM aus.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

jemand würde sich sehr gerne in den Betriebsrat wählen lassen.

Die Person ist eine von den 1500 Zeitarbeitnehmern.

Was muss die Person tun, damit sie gute Chancen hat, in den BR
gewählt zu werden?

nach noch herrschender Auffassung sich beim Entleiher anstellen lassen und bis zur Wahl 6 Monate Betriebszugehörigkeit zurücklegen.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/8.html

Leiharbeitnehmer sind nach bislang herrschender Auffassung nur in ihrem Verleiherbetrieb als Betriebsrat wählbar und nicht in dem Betrieb, in dem sie jetzt arbeiten.

http://www.betriebsrat.com/downloads/04_urteile/br-w…

http://dejure.org/gesetze/AUEG/14.html

Allerdings könnte es da in nächster Zeit eine Rechtsprechungsänderung beim Bundesarbeitsgericht geben, weil der neue Vorsitzende des zuständigen BAG-Senats in einem Festschriftsbeitrag eine andere Auffassung vertritt.

Würde sich durch die Wahl in den BR etwas Positives bzgl.
Anstellungsverhältnis und -dauer ergeben. Die Person ist zzt.
noch für ein Jahr befristet angestellt.

Derjenige sollte davon ausgehen, dass nicht nur sein Arbeitsverhältnis pünktlich auslaufen und nicht mehr verlängert werden wird, sondern auch sein Verleih an diese Firma auf wundersame Weise vorzeitig enden wird.

Warum sollte also jemand einen befristet angestellten Leiharbeitnehmer wählen?

Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte
Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt
werden.

Nein, die auf dieser Liste dürfen wählen. Das heißt noch lange nicht, dass einer von denen auf einem Wahlvorschlag auftauchen würde.