Hallo,
jemand würde sich sehr gerne in den Betriebsrat wählen lassen.
Die Person ist eine von den 1500 Zeitarbeitnehmern.
Was muss die Person tun, damit sie gute Chancen hat, in den BR
gewählt zu werden?
nach noch herrschender Auffassung sich beim Entleiher anstellen lassen und bis zur Wahl 6 Monate Betriebszugehörigkeit zurücklegen.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/8.html
Leiharbeitnehmer sind nach bislang herrschender Auffassung nur in ihrem Verleiherbetrieb als Betriebsrat wählbar und nicht in dem Betrieb, in dem sie jetzt arbeiten.
http://www.betriebsrat.com/downloads/04_urteile/br-w…
http://dejure.org/gesetze/AUEG/14.html
Allerdings könnte es da in nächster Zeit eine Rechtsprechungsänderung beim Bundesarbeitsgericht geben, weil der neue Vorsitzende des zuständigen BAG-Senats in einem Festschriftsbeitrag eine andere Auffassung vertritt.
Würde sich durch die Wahl in den BR etwas Positives bzgl.
Anstellungsverhältnis und -dauer ergeben. Die Person ist zzt.
noch für ein Jahr befristet angestellt.
Derjenige sollte davon ausgehen, dass nicht nur sein Arbeitsverhältnis pünktlich auslaufen und nicht mehr verlängert werden wird, sondern auch sein Verleih an diese Firma auf wundersame Weise vorzeitig enden wird.
Warum sollte also jemand einen befristet angestellten Leiharbeitnehmer wählen?
Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte
Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt
werden.
Nein, die auf dieser Liste dürfen wählen. Das heißt noch lange nicht, dass einer von denen auf einem Wahlvorschlag auftauchen würde.