Wie in die insolvenz

hallo
Ich betreibe als selbsstädige ein geschäft, werde es amer am ende des monats aus gesundheitlichen gründen schliessen.
da noch zahlungen offen sine kk und fa aber keingeld nehr vorganden ist werde ich wohl insolvenz anmelden müssen , meine frage ist wo , mache ich es und wann
für hilfe bin ich dankbar

Gruß
katrin

Hallo,
die Insolvenz machen sie am Besten sofort (nach ausgieber Beratung) und am besten dort:
http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE

vielleicht kannste dein geschäft ja an jemanden verkaufen, der es weiterführen will
pc und kundenstamm und eingeführtes unternehmen sind manchmal auch was wert !
ansonsten ab zur schuldnerberatung - telefonnummern findest du aus deiner region bei Awo, caritas, kirche, jobcenter, google.de usw.
gruß
michael

Also ich empfehle eine schuldenberatungsstelle(caritas), sie sagt genau was zu tun ist, und macht schon mal alles fertig. Am besten alle rechnungen mitnehmen. Ich finde das es die beste lösung ist.

Hallo Karin,die Insolvenz kann man beim Amtsgericht in Deinem Ort beantragen.
Aber achtung,wenn es einen GBR ist haftest Du auch privat ,also warscheinlich folgt die Privatinsolvenz.
Hier bitte auch nachfragen bezüglich Restschuldbefreiung.(dauert 6-7 Jahre)„mit Anwalt)“
Besser auf jeden Fall mit Gläubiger reden und um Stundung oder Vergleich bitten.(Motto: Spatz in der Hand besser als Taube auf dem Dach)
Viel Glück!!
Jörg

Hallo Katrin,

Sie wissen, daß Ihr Privatvermögen ebenfalls hinzuzählt? Gibt es evtl. Verwandte oder Bürgen die stattdessen belangt werden könnten. Erst wenn diese Punkte wegfallen können Sie Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden.

Sie benötigen eine Auflistung aller Gläubiger mit Kosten, Zinsen, vollständiger Adresse, Übersicht zu den Einkommensverhältnissen, Übersicht über alle Konten und Sparverträge, Übersicht über alle Versicherungsverträge, Grundbuchauszug (bei Grundbesitz), Übersicht über Sonstige Einnahmen wie Sterbekasse, Lebensversicherung, Übersicht über alle Fonds/Wertpapier (falls vorhanden), vollständige Inventurliste, Gesellschafterverträge, Aktien, Depotausschüttungen, Übersicht über Ihre widerkehrenden Zahlungsverpflichtungen wie Miete.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen. Zudem kostet ein Insolvenzverfahren auch etwas (1.500 - 3.000 €), daß Sie danach Abstottern müssen.

Mit etwas Aufwand geht das auch ohne Anwalt, um diese Kosten wenigstens zu sparen.

Alles Gute

Lore

leider verstehe ich Ihre Frage nicht. Man kann doch auch sicherlich in Raten zahlen.
Stellen Sie sich eine Insolvenz nicht so einfach vor.
Wie hoch sind die Schulden, wie viele Gläubiger sind da.
Ihr Geld wir die nächsten 7 Jahre gepfändet und drei weitere Jahre steht das in der Schufa.
Sie werden nicht mal auf Rechnung mehr was kaufen können.
Gruss
Agnes

Beim Insovenzgericht

Hallo Katrin,

grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass die Eröffnung einer Insolvenz mit einer Entmündigung gleichzusetzen ist, zumal sie persönlich gar nicht verpflichtet sind im Falle Ihrer Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz anzumelden.

Wollen Sie sich wirklich entmündigen lassen?

Landläufig geht man immer davon aus, dass eine Insolvenz einhergeht mit einer Schuldentlastung (sogenannte Restschuldbefreiung).

Das ist aber gar nicht sicher, denn nach dem Gesetz wird erst am Schluss der sogenannten Wohlverhaltensphase NACH ANHÖRUNG der Gläubiger über die Restschuldbefreiung entschieden.

Hand aufs Herz - wenn Sie einen Schuldner hätten der einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt, würden Sie denn freiwillig auf Ihre Ansprüche verzichten, wenn Sie es beeinflussen könnten ? Wohl kaum oder? Warum sollten Ihre Gläubiger denn anders denken?

Denken Sie mal darüber nach.

Grundsätzlich halte ich eine professionelle Sanierung für angebracht. Aus meiner Sicht rät immer derjenige zu einer Insolvenz, der andere Möglichkeiten nicht kennt und nicht beherrscht.

Viel Glück!

leider kann ich da nicht weiterhelfen, ich bin mir sicher ein steuerberater kann da helfen

Hallo!
Ich weiß nicht ob meine Antwort nicht schon zu spät ist, war einige Zeit unterwegs!
Also ich würde mir einen Anwalt suche, der sich auf private Insolvenzen spezialisiert hat.

Er wird dich zu erst beraten und dann ein weiteres Vorgehen vorschlagen.

Gruß
Marco

Hallo,
bevor Sie Insolvenz anmelden können, beim zuständigen Amtsgericht, müssen Sie nachweisen, daß Sie keine Schuldenregulierung mit Ihren Gläubiger vereinbaren konnten. Können Sie daß nicht, dann können Sie auch keine Insolvenz beantrage.

Mit freundlichen Grüssen

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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Es gibt gute firmen die einen dabei helfen

www.Maklerundpartner.de

www.gmbh-konkurs.de

Englandinsolvenz ist oft die beste Lösung
Hatte auch ein Geschäft und bin in Schwierigkeiten gekommen, da meine Geschäftspartner mich sitzen gelassen haben. Hatte mit Leasing, Finanzierungen und laufenden Kosten ca. 1 Mio. Schulden. Habe mich dann an eine Einrichtung gewandt, die mir kostenlos alle Details zur Englandinsolvenz (auch EU-Insolvenz genannt) gegeben haben. Das habe ich dann durchgezogen und war nach einem Jahr wieder schuldenfrei ohne Negativschufa etc. Kann ich nur empfehlen. Hilfe und Details gerne per Email…

Viele Grüße
Bodo

Hallo! Sorry, habe Anfrage gerade erst gelesen. Gibt es noch Fragen? Hat alles geklappt?

Zuerst zum Schuldnerberater(Kreisverwaltung). Der informiert neutral und nach Gesetz. Dann eigenen Inso-Anwalt aufsuchen. Der eröffnet beim INSO-Gericht das Verfahren. Das INSO-Gericht entscheidet über den Antrag
und nach Eröffnung des Verfahrens bestimmt das Gericht seinerseits einen INSO-Verwalter für die Gläubigerseite.
Die Kosten des eigenen INSO-Anwalts bis zur Eröffnung werden auf Antrag übernommen(beim Amtsgericht gibt es die Anträge). Soll der Inso-Anwalt auch während der „Wohlverhaltensphase“ über den Verlauf achten und ihn steuern, kostet es die genannten 1500-3000€ abhängig vom Wert und Aufwand.