Hallo Katrin,
Sie wissen, daß Ihr Privatvermögen ebenfalls hinzuzählt? Gibt es evtl. Verwandte oder Bürgen die stattdessen belangt werden könnten. Erst wenn diese Punkte wegfallen können Sie Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
Sie benötigen eine Auflistung aller Gläubiger mit Kosten, Zinsen, vollständiger Adresse, Übersicht zu den Einkommensverhältnissen, Übersicht über alle Konten und Sparverträge, Übersicht über alle Versicherungsverträge, Grundbuchauszug (bei Grundbesitz), Übersicht über Sonstige Einnahmen wie Sterbekasse, Lebensversicherung, Übersicht über alle Fonds/Wertpapier (falls vorhanden), vollständige Inventurliste, Gesellschafterverträge, Aktien, Depotausschüttungen, Übersicht über Ihre widerkehrenden Zahlungsverpflichtungen wie Miete.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen. Zudem kostet ein Insolvenzverfahren auch etwas (1.500 - 3.000 €), daß Sie danach Abstottern müssen.
Mit etwas Aufwand geht das auch ohne Anwalt, um diese Kosten wenigstens zu sparen.
Alles Gute
Lore